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Re: beA-Störung

Verfasst: 23.02.2018, 11:13
von Pitt
Hier noch ein Link zum LTO-Artikel vom 21.02.2018, der sich mit der Sitzung des Rechtsausschusses befasst.
https://www.lto.de/recht/juristen/b/bes ... ausschuss/
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die BRAK nach dem Hickhack der letzten Monate tatsächlich noch so einen Schnellschuss riskiert und ein beA auf den Weg bringt, dass weiterhin schwere Sicherheitsbedenken bei Softwareexperten auslöst. Der Deutsche Anwaltverein und einige örtliche Rechtsanwaltskammern sind jetzt ja schon "not amused" und haben das auch offen gegenüber der BRAK zum Ausdruck gebracht. Ich warte jetzt erst mal ab, was BSI und Secunet in ihren Gutachten sagen. Eine mindestens 2-wöchige Vorlaufzeit soll es dann ja auch noch geben und im Zweifelsfall wird irgendein Anwalt wieder eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen, das dann vermutlich nicht mehr - wie beim letzten Mal - das Thema "Sicherheitsbedenken" mehr oder weniger vom Tisch wischen wird.
Darüber soll sich aber mal die Altherrenmannschaft bei der BRAK den Kopf zerbrechen.

Re: beA-Störung

Verfasst: 23.02.2018, 11:28
von skugga
Pitt hat geschrieben:Hier noch ein Link zum LTO-Artikel vom 21.02.2018, der sich mit der Sitzung des Rechtsausschusses befasst.
https://www.lto.de/recht/juristen/b/bes ... ausschuss/
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die BRAK nach dem Hickhack der letzten Monate tatsächlich noch so einen Schnellschuss riskiert und ein beA auf den Weg bringt, dass weiterhin schwere Sicherheitsbedenken bei Softwareexperten auslöst. Der Deutsche Anwaltverein und einige örtliche Rechtsanwaltskammern sind jetzt ja schon "not amused" und haben das auch offen gegenüber der BRAK zum Ausdruck gebracht. Ich warte jetzt erst mal ab, was BSI und Secunet in ihren Gutachten sagen. Eine mindestens 2-wöchige Vorlaufzeit soll es dann ja auch noch geben und im Zweifelsfall wird irgendein Anwalt wieder eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen, das dann vermutlich nicht mehr - wie beim letzten Mal - das Thema "Sicherheitsbedenken" mehr oder weniger vom Tisch wischen wird.
Darüber soll sich aber mal die Altherrenmannschaft bei der BRAK den Kopf zerbrechen.
:good

Re: beA-Störung

Verfasst: 23.02.2018, 11:47
von mücki
Ganz ehrlich: Von mir aus können die das auch gerne komplett lassen. Das ist doch sowas von blöde zu händeln, da ist doch mindestens einer (je nach Größe der Kanzlei) nur damit beschäftigt, Postein- und ausgänge im beA zu verwursteln. :motz

@pitt:
Da bin ich mir nicht so sicher. Die BRAK hätte schließlich auch bevor das beA überhaupt "scharf geschaltet" wird erstmal prüfen müssen, ob das denn alles sicher ist (vom handling will ich mal gar nicht anfangen).

Mich wundert es nur, dass Länder wie z.B. Italien seid Jahren elektronisch arbeiten aber Deutschland kriegt mal wieder nichts gesch ... (das beA ist doch der BER der Software-"Lösungen").

Re: beA-Störung

Verfasst: 23.02.2018, 11:55
von Lämmchen
Ich kann mir gut vorstellen, dass das System bald wieder an den Start geht. Es kommt halt nur noch auf die Gutachten an.

Aber ich halte das System - wenn es denn funktioniert - für wirklich praktisch und freue mich darauf. Ich glaube jeder, der viel Baurecht macht, kann das problemlos nachvollziehen. :lol:

Re: beA-Störung

Verfasst: 23.02.2018, 12:22
von Kaffeeschubse
Lämmchen hat geschrieben:Ich kann mir gut vorstellen, dass das System bald wieder an den Start geht. Es kommt halt nur noch auf die Gutachten an.

Aber ich halte das System - wenn es denn funktioniert - für wirklich praktisch und freue mich darauf. Ich glaube jeder, der viel Baurecht macht, kann das problemlos nachvollziehen. :lol:
Ja, aber die Sicherheitsbedenken bestehen doch immer noch. Es ist doch für jeden Hacker die perfekte Möglichkeit, Anwälte zu erpressen. Wir erinnern uns an den Bundestrojaner.

Re: beA-Störung

Verfasst: 23.02.2018, 12:23
von Anahid
Ich schließ mich Dir an Lämmchen. Ich würde mich auch freuen, wenn es relativ schnell wieder freigeschaltet würde. Diese Ausdruckerei und Kopiererei geht mir gehörig auf den Nerv. War schon echt cool in de Zeit wo beA bereits lief. Ds hat die Arbeit hier um einiges vereinfacht und der Zeitaufwand für die Post war extrem gesunken.

Ich kann auch Deine Bedenken für eine Anwaltskanzlei nicht nachvollziehen Mücki. Wenn die Kanzlei modern arbeitet (wozu ja doch immer mehr Kanzleien und erst Recht große Kanzleien) übergehen, dann kann die Post einfach (gerade bei RAM) an den Postkorb des jeweiligen Bearbeiters weitergeleitet werden. Da ist nicht viel zu "verwursteln".

Re: beA-Störung

Verfasst: 23.02.2018, 12:38
von Lämmchen
Die Bedenken bezüglich der größeren Kanzleien kann ich nachvollziehen. Da gibt es zumeist eine zentrale Fristenkontrolle. Das heißt, da sitzen dann vielleicht ein oder zwei Personen und rufen für alle Anwälte die Postfächer ab. Ich denke, dass das System dann schon"störanfällig" ist (mal nett ausgedrückt).

Re: beA-Störung

Verfasst: 23.02.2018, 12:55
von Anahid
Warum soll es störanfälliger sein, als wenn die Post in Papierform rein kommt? Die Fristen müssen doch so oder so notiert werden. Die ein oder zwei Personen, die sonst die Papierposteingänge bearbeiten, rufen die Posteingänge ab, kontrollieren diese auf Fristen und verteilen dann die Post weiter. Umständlich wird das Ganze doch nur, wenn eine Kanzlei sich dem Fortschritt verschließt (was bei größeren Kanzleien aber ja wohl nicht gegeben sein sollte) und die Posteingänge alle ausgedruckt werden müssen. Das ist ja das Problem, was die Gerichte (zumindest in Bayern) derzeit auch haben. Die haben gar nicht die technischen Voraussetzungen, um die Posteingänge an die jeweiligen Abteilungen weiterzuleiten, sondern sind gezwungen, den ganzen Kram auszudrucken.

Re: beA-Störung

Verfasst: 23.02.2018, 13:52
von Dany1981
Wenn es keine Pflicht wäre, hätte ich a nix gegen beA. Ich würde halt gern selbst entscheiden, ob das nutze oder nicht. :mrgreen:

Re: beA-Störung

Verfasst: 23.02.2018, 13:55
von susisa
Anahid hat geschrieben:Umständlich wird das Ganze doch nur, wenn eine Kanzlei sich dem Fortschritt verschließt (was bei größeren Kanzleien aber ja wohl nicht gegeben sein sollte) und die Posteingänge alle ausgedruckt werden müssen. Das ist ja das Problem, was die Gerichte (zumindest in Bayern) derzeit auch haben. Die haben gar nicht die technischen Voraussetzunge, um die Posteingänge an die jeweiligen Abteilungen weiterzuleiten, sondern sind gezwungen, den ganzen Kram auszudrucken.
Das ist leider auch unser Problem. Unsere Anwälte stehen so gar nicht auf Technik. Schon dass ich ein Email-Programm nutze ... pure Hexerei. Auf das beA war ich da gar nicht scharf. Und nach den Startschwierigkeiten jetzt beim beA wird das wohl auch keine große Liebe bei den Anwälten ...