ich hoffe, ich finde noch eine arme Maus, die nach 12:00 Uhr am Freitag arbeiten muss und mir helfen kann.
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Ich habe eine Frage zu der Signatur beim beA.
Wenn ich einen Schriftsatz habe, der bereits vom Anwalt unterzeichnet wurde, kann ich den dann OHNE Signatur abschicken im beA und der ist trotzdem gültig?
Hintergrund ist, dass wir seit Tagen versuchen, dem AG Bochum etwas zu faxen, was aber partout nicht funktioniert, egal, welche Faxnummer wir nutzen. Die Sachbearbeiterin geht seit Tagen nicht ans Telefon, damit wir uns mit ihr irgendwie absprechen können über eine andere Möglichkeit.
Unser RA besitzt zwar eine Signaturkarte, aber das Zertifikat ist noch nicht aufgeladen ("können wir später machen"). Von daher weiß ich nicht, ob es gültigh ist, wenn wir den Schriftsatz per beA schicken, dieser zwar unterzeichnet ist aber im beA keine Signatur übersandt wird.
Danke schon mal
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