Hallöchen,
ich habe einen Erbscheinsantrag nebst Personenstandsurkunden elektronisch beim AG eingereicht. Die Personenstandsurkunden wurden aus dem Familienbuch elektronisch beglaubigt und signiert. Jetzt verlangt der Rechtspfleger das Familienstammbuch im Original. Frage: Gibt es dafür einen rechtlichen Hintergrund? Der fast 90-jährige Mandant möchte verständlicherweise sein Familienstammbuch ungern auf die Reise per Post schicken...
Danke für Eurer Wissen
LG Carmen
Personenstandsurkunden bei Erbscheinsantrag
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Hallo,
es ist zunächst festzustellen, wer die elektronische Signatur angebracht hat? Wenn dein RA dies war, so reicht m.E. diese Signatur & Beglaubigung nicht aus, anders würde es sich verhalten, wenn ein Notar die Signatur & Beglaubigung angebracht hätte. Ein RA kann keine öffentliche Beglaubigung vornehmen.
Im Erbscheinsverfahren sind die Urkunden zur Beantragung eines Erbscheins im Original bei dem Nachlassgericht einzureichen / vorzulegen, § 352 FamFG.
es ist zunächst festzustellen, wer die elektronische Signatur angebracht hat? Wenn dein RA dies war, so reicht m.E. diese Signatur & Beglaubigung nicht aus, anders würde es sich verhalten, wenn ein Notar die Signatur & Beglaubigung angebracht hätte. Ein RA kann keine öffentliche Beglaubigung vornehmen.
Im Erbscheinsverfahren sind die Urkunden zur Beantragung eines Erbscheins im Original bei dem Nachlassgericht einzureichen / vorzulegen, § 352 FamFG.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Weil die Frage im Notarbereich gestellt worden ist, vermute ich, dass die elektronische Einreichung von einem Notar erfolgte. Bisher reichten bei mir immer die elektronischen Beglaubigungen. § 352 FamFG beinhaltet auch keine Formvorschrift Originale (oder ich habe es überlesen). Öffentlich beglaubigte Form genügte bisher in den Fällen meines Chefs, zumal ja elektronisch eingereicht werden soll nach § 14b FamFG.
Ich würde mal mit dem Rechtspfleger telefonieren und nach der Begründung fragen.
Ich würde mal mit dem Rechtspfleger telefonieren und nach der Begründung fragen.