Hallo zusammen,
gegen unsere Mandandtin ist in einer Erbsache ein Anerkenntnisurteil ergangen, wonach unsere Mandantin aufgefordert wird, an Eides statt zu versichern, dass ihre gemachten Angaben im Nachlassverzeichnis korrekt sind.
Weiß jemand, welche RA-Gebühren + Gerichtskosten hier anfallen würden, wenn wir den Antrag beim Amtsgericht für unsere Mandantin stellen und ggfs. mit zum Termin gehen? Aus welchem Wert errechnen sich die Kosten?
Danke schon mal vorab.
Abgabe eV nach ergangenem AU
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ihr erhaltet eine 0,3 Termin nach 3309 VV und für die Wahrnehmung des Termins eine 0,3 nach 3310 VV RVG.
Wenn der Schuldner die eV freiwillig abgibt entsteht eine 0,5 Gerichtsgebühr nach 15212 Nr. 1 VV GNotKG sonst eine Festgebühr in Höhe von 35,00 € (2115 KV GKG). Gegenstandswert bemisst sich nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung für den Gläubiger hat.
Wenn der Schuldner die eV freiwillig abgibt entsteht eine 0,5 Gerichtsgebühr nach 15212 Nr. 1 VV GNotKG sonst eine Festgebühr in Höhe von 35,00 € (2115 KV GKG). Gegenstandswert bemisst sich nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung für den Gläubiger hat.