Hallo an alle
wir haben den Widerruf eines gem. not. Testamentes durch einseitige Erklärung beurkundet. (Ehemann widerruft gem. Testament)
Ich werde das jetzt als "sonstige Urkunde" beim Zentralen Testamentsregister registrieren.
Unklar ist mir jedoch, ob ich bei der Registrierung neben den Daten des Ehemannes (der ja hier widerruft) auch die Daten der Ehefrau angeben muss. (liegt für mich nahe weil es damals bei den Karteikarten auch so war)
Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Sarah
Registrierung Widerruf eines gem. Testamentes
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 57
- Registriert: 18.05.2009, 17:54
- Beruf: ReNo - mehr No als Re
- Wohnort: NRW
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 57
- Registriert: 18.05.2009, 17:54
- Beruf: ReNo - mehr No als Re
- Wohnort: NRW
Keiner eine Idee?
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 389
- Registriert: 30.09.2013, 08:31
- Beruf: Notarfachwirtin
- Wohnort: NRW
Ich würde es auch so handhaben, obwohl ich es noch nie gemacht habe. Nur rein vom Gedanken her... Aber ruf doch mal dort an, die helfen einem bestimmt weiter...
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 57
- Registriert: 18.05.2009, 17:54
- Beruf: ReNo - mehr No als Re
- Wohnort: NRW
Danke für deine Antwort Nico86
Ich habe bei der Bundesnotarkammer angerufen und die empfehlen die Eintragung beider Erblasser damit sichergestellt wird, dass der Widerruf im Falle des Todes (auch des Widerrufsempfängers) wirklich gefunden wird.
LG
Ich habe bei der Bundesnotarkammer angerufen und die empfehlen die Eintragung beider Erblasser damit sichergestellt wird, dass der Widerruf im Falle des Todes (auch des Widerrufsempfängers) wirklich gefunden wird.
LG