Nachlass

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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B.roeller
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#1

02.05.2017, 15:33

Hallo Zusammen,

der Schuldner ist verstorben. Schreiben vom Nachlassgericht: Es war hier ein Ausschlagungsverfahren anhängig: Nicht aus geschlagen hat Person XXX. Dem hiesigen Nachlassgericht liegen bisher nur Ausschlagungserklärungen vor. Die Wirksamkeit der Ausschlagungserklärung wird erst in einem Erbscheinverfahren geprüft. Erbschein wurde noch nicht beantragt.

Frage: Was würdet Ihr machen ? Forderung 550,00 EUR. Einstellen? Gegen den Erben ggf vorgehen? Muss ich erst einmal das Erbscheinverfahren beantragen? Was kostet es wenn? Kann der Erbe der nicht ausgeschlagen hat noch im laufe des Erbscheinverfahrens ausschlagen???
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Tigerle
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#2

03.05.2017, 09:08

Ist die Ausschlagungsfrist schon abgelaufen?
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AliceImWunderland
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#3

03.05.2017, 12:20

Wenn es Erben gibt, die das Erbe nicht ausgeschlagen haben, dann lohnt es sich oft, die Forderung weiter zu verfolgen. Nach Ablauf der Erbausschlagungsfrist kann ein Erbe meines Wissens nichts mehr ausschlagen, auch nicht im Erbscheinverfahren. Die Ausschlagungsfrist beginnt jedoch erst mit der Kenntnis des Todes. Diese kann von Erbe zu Erbe also variieren.

Die Anmeldung der Nachlassinsolvenz ist für einen Erben, der nicht ausgeschlagen hat, aber jederzeit möglich.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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