Hallo ,
wir haben bisher erst eine Anmeldung einer eGbR und haben uns dabei an ein uns in einem Seminar zur Verfügung gestelltes Muster gehalten.
Unsere Urkunde enthält :
I.
die Erklärung, das die Gesellschafter bestätigen, dass sie nach dem jetzigen Stand die einzigen Gesellschafter der "XY" GbR sind und diese als Eigentümerin im Grundbuch von ___ Blatt ___ eingetragenen Grundbesitzes ist.
II.
die Anmeldung zum Ges.register
III.
Grundbuchberichtigungsvollmacht für den Notar/Mitarbeiter
Nun sind wir uns nicht sicher, was und nach welchem Wert wir alles abrechnen dürfen. Punkt II ist klar. Aber was ist mit Punkt I und III?
Ich weiß, dass irgendetwas abgerechnet werden muss, finde aber nichts in den Kommentaren (Leipziger Kostenspiegel oder Korintenberg).
Könnte uns jemand weiterhelfen? Viele Grüße
eGbR - Registeranm. inkl. Grundbuchberichtigungsvollmacht
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schau mal hier: MittBayNot Heft 6/2023, 645 ff.
https://www.notare.bayern.de/fileadmin/ ... 6_2023.pdf
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Hallo in die Runde,
ich schließe mich mal an:
Wir nehmen wahrscheinlich ab jetzt auch eine Vollmacht in die Gesellschaftsregisteranmeldung mit auf (lediglich) für die Grundbuchberichtigung (nicht für andere Registeranmeldungen).
Und frage mich, ob man das irgendwie abrechnen kann.
ich schließe mich mal an:
Wir nehmen wahrscheinlich ab jetzt auch eine Vollmacht in die Gesellschaftsregisteranmeldung mit auf (lediglich) für die Grundbuchberichtigung (nicht für andere Registeranmeldungen).
Und frage mich, ob man das irgendwie abrechnen kann.