Zurückweisung HR-Antrag Erlöschen Firma
Verfasst: 12.01.2024, 15:13
Hallo, miteinander,
wir haben für eine GmbH beim HR das Ende der Liquidation und das Erlöschen der Firma angemeldet. Es ist mehr als ein Jahr vergangen seit Veröffentlichung der Gläubigeraufforderung.
Das Finanzamt hat dem HR mitgeteilt, dass wegen noch nicht erledigter steuerlicher Angelegenheiten die Löschung nicht vor dem 31.12.2024 erfolgen soll.
Das HR hat uns aufgefordert, explizit unter Bezugnahme auf die lange Frist, den Antrag zurückzunehmen.
Wir haben uns nur dann damit einverstanden erklärt, wenn für die Rücknahme keine Kosten entstehen (das ist wohl der Fall, wie das HR zwischenzeitlich mitgeteilt hat) und wenn der Liquidator zu gegebener Zeit den Antrag selber (privatschriftlich) neu stellen kann unter Bezugnahme auf die bereits beim HR vorliegenden Unterlagen.
Um Letzteres haben wir deshalb gebeten, weil der Notar nur noch bis Ende Februar 2025 im Amt sein wird. Wenn auch bis dahin der Antrag nicht (durch uns) erneut gestellt werden kann, müsste der Liquidator sich an ein anderes Notariat wenden und es entstünden ihm weitere Kosten.
Nun will das HR den Antrag zurückweisen, wenn wir ihn nicht zurücknehmen. Besteht für die Zurückweisung eine Berechtigung? Weder Notar noch HR können etwas dafür, dass das FA nicht schneller arbeitet. Dass der Liquidator dem FA zuarbeitet, wenn es von ihm noch Informationen, Daten etc. braucht, setze ich voraus.
Ich sag es jetzt mal böse :
könnte es sein, dass man keine Lust hat den Vorgang 12 Monate zu verfristen?
Oder darf das HR grundsätzlich nicht so lange verfristen?
Wir haben einen Fall bei dem seit März 2022 bis heute die Löschung der Gesellschaft nicht erfolgt ist, weil das FA noch nicht sein OK gegeben hat. Zuständig ist allerdings ein anderes AG.
wir haben für eine GmbH beim HR das Ende der Liquidation und das Erlöschen der Firma angemeldet. Es ist mehr als ein Jahr vergangen seit Veröffentlichung der Gläubigeraufforderung.
Das Finanzamt hat dem HR mitgeteilt, dass wegen noch nicht erledigter steuerlicher Angelegenheiten die Löschung nicht vor dem 31.12.2024 erfolgen soll.
Das HR hat uns aufgefordert, explizit unter Bezugnahme auf die lange Frist, den Antrag zurückzunehmen.
Wir haben uns nur dann damit einverstanden erklärt, wenn für die Rücknahme keine Kosten entstehen (das ist wohl der Fall, wie das HR zwischenzeitlich mitgeteilt hat) und wenn der Liquidator zu gegebener Zeit den Antrag selber (privatschriftlich) neu stellen kann unter Bezugnahme auf die bereits beim HR vorliegenden Unterlagen.
Um Letzteres haben wir deshalb gebeten, weil der Notar nur noch bis Ende Februar 2025 im Amt sein wird. Wenn auch bis dahin der Antrag nicht (durch uns) erneut gestellt werden kann, müsste der Liquidator sich an ein anderes Notariat wenden und es entstünden ihm weitere Kosten.
Nun will das HR den Antrag zurückweisen, wenn wir ihn nicht zurücknehmen. Besteht für die Zurückweisung eine Berechtigung? Weder Notar noch HR können etwas dafür, dass das FA nicht schneller arbeitet. Dass der Liquidator dem FA zuarbeitet, wenn es von ihm noch Informationen, Daten etc. braucht, setze ich voraus.
Ich sag es jetzt mal böse :
könnte es sein, dass man keine Lust hat den Vorgang 12 Monate zu verfristen?
Oder darf das HR grundsätzlich nicht so lange verfristen?
Wir haben einen Fall bei dem seit März 2022 bis heute die Löschung der Gesellschaft nicht erfolgt ist, weil das FA noch nicht sein OK gegeben hat. Zuständig ist allerdings ein anderes AG.