Ausfertigungsvermerk bei elektr. HR-Anmeldung

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Gast

#1

21.09.2007, 09:28

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
kann mir jemand sagen, wie genau der Ausfertigungsvermerk für eine "auszugsweise Ausfertigung" für eine Anlage bei der elektronischen Handelsregisteranmeldung lautet? Es handelt sich um ein Protokoll, das mir im Original in Papierform vorliegt, jedoch nur auszugsweise dem HR mit Handelsregisteranmeldung eingereicht werden soll.
Für Eure möglichst rasche Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße,
tulip
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Pepsi
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#2

21.09.2007, 14:21

wie? wenn du ne ausfertigung einreichen willst, musst du doch sowieso den ausfertigungsvermerk machen und den bezgl. der elektr. Begl. würd ich ganz normal machen, wie immer
Gast

#3

21.09.2007, 15:53

Was heißt, wie immer? Im elektronischen Rechtsverkehr gibt es doch bestimmte Vermerke, die von den herkömmlichen für eine Ausfertigung in Papierform abweichen!
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Lena
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#4

21.09.2007, 16:19

In XNotar kannst du nur elektr. BEGLAUBIGTE Abschriften machen. Keine Ausfertigungen.
Wenn du eine auszugsweise Ausfertigung einreichen sollst, dann musst du eine "normale" in Papierform machen und die dann elektr. beglaubigen und danach signieren.

Oder du willst eine auszugsweise beglaubigte Kopie, dann würd ich den Text nehmen, den XNotar vorgibt und halt schreiben: "enthaltend ist nur XY"...
Liebe Grüße
Lena

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Jupp03/11

#5

21.09.2007, 16:27

Das was lena bzgl. der begl. kopie geschrieben hat würde ich auch so machen.
Es stellt sich ja auch die Frage, ob man von einer privatschriftlichen Erklärung überhaupt eine Ausfertigung machen kann.
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Lena
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#6

21.09.2007, 16:46

Ich bin davon ausgegangen, dass das Protokoll bereits beurkundet ist und von daher eine Ausf. gemacht werden könnte...
Das ist z.B. bei uns oft bei Hauptversammlungen größerer AG's so, dann wird nur eine auszugsweise begl. Koipe eingereicht! NUr wenn ein best. externer Anwalt das vorbereitet schreibt der in seine HR-Anmeldung rein, das eine auszugsweise Ausfertigung überreicht wird, dann müssen wir das ja weiter so umständlich machen *stöhn* (und ihn kriegen wir auch nimmer anders erzogen)

An das mit der privatschriftlichen Erklärung hab ich nicht gedacht... Klar, das ginge dann nicht!
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#7

21.09.2007, 17:14

Nein, es handelt sich tatsächlich nicht um ein beurkundetes Protokoll. Es soll einfach auszugsweise dem GesBeschluss beigefügt werden, beides dann der HR-Anmeldung. So ich es richtig verstehe, mache ich also in Papierform eine auszugsweise Ausfertigung (oder auszugsweise beglaubigte Abschrift???) von diesem Protokoll. In meinem Fall habe ich das Original eingescannt (mit Original-Unterschriften), dann mit OCR, also Texterkennung umgewandelt in ein WORD-Dokument, damit ich es bearbeiten kann. Habe sodann die nicht interessierenden Passagen durch Einfügen von Textfeldern, in die ich eine Buchhalternase eingbaut habe, ersetzt, so dass letztlich nur noch die Überschrift, Teilnehmer, die Leerseiten mit Buchalternase und Seitenbezeichnung sowie die interessierende Passage und der Schluss mit Datum und Unterschriften, die ich wiederum durch "gez. ..." ersetzt habe, übrig blieb. Somit habe ich jetzt ein WORD-Dokument, das jedoch der Form nach der Urschrift entspricht, aber eben nur "auszugsweise" und durch "gez. ..." ersetzt. Dieses Dokument würde ich jetzt als "auszugsweise begl. Abschrift" dem HR übersenden. Wie aber lautet der Text, etwa so: "Die Übereinstimmung der als Bilddatei überreichten auszugsweisen Abschrift mit dem mir vorliegenden vollständigen Papierdokument beglaubige ich hiermit"? Wie würdet Ihr es machen????
Vielen Dank schon einmal für Eure Beiträge; vielleicht stelle ich mich ja auch einfach zu dumm an, aber ich weiß es wirklich nicht anders! Sorry! Ich finde es ja auch zum Haare raufen, ehrlich!!!
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Pepsi
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#8

21.09.2007, 19:24

ìch hätts mir einfacher gemacht und die stellen die du nicht brauchst einfach wegkopiert, aber nun gut..

also wenn es keine Niederschrift ist, dann kannst du nur ne begl. oder ne einfache kopie einreichen.. (frag am besten den chef, wie ers gerne hätte)

und dann scannst du die begl./einfache kopie ein und machst ganz normal den begl. Vermerk drunter, wobei bei ner einfachen Kopie zu überlegen ist, wie mans dann schreibt, also würd ich ne begl auszugsweise Kopie machen (ist glaub ich einfacher)

wegen dem beglaubigungsvermerk gibts doch ne vorgabe, wie er lauten soll, weiß jetzt nicht genau, ob dein text richtig ist, müsste Lena am besten wissen, ich mach das nich sooo oft, als das ich den text auswendig könnte, kann ihn dir erst am montag geben
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#9

22.09.2007, 15:51

Also das mit dem Umwandeln halte ich auch nicht für unbedenklich. Abdecken ist auf jeden Fall besser! Weil du ja nicht das oprginal eingescannt hast. Wenn nur ne Kleinigkeit nicht passt, dann kanns ja irgendwann mal Ärger geben.

Auch das mit dem ersetzen der Unterschriften ist strittig. Es gibt Gerichte die es nicht anerkennen... wobei es da glaub ich hierletzt auch ne Entscheidung zu gab, dass es doch anerkannt werden muss. Nur wieso sich soooo viel umständlich und extra Arbeit machen???

Was du nicht machen kannst... eine Ausfertigung von einem privatschriftlichen Dokument. Was steht denn in der Anmeldung was du einreichen musst? Weil normalerweise liegen ja zwischen einer begl. und einer Ausfertigung schon Welten...

Nimm den Vermerk von SigNotar - das Programm gibt dir ja einen vor für ne Beglaubigung. Auswendig kann ich den auch nicht. Bei deinem Vermerk musst du auf jeden Fall noch dabei schreiben, was das für ein Auszug ist.

Du musst dir einfach vorstellen, du würdest in Papierform ne auszugsweise machen... Nimm den Beglaubigungsvermerk den ihr dafür normal im Büro benutzt und pass den an zusammen mit dem Vermerk den XNotar vorgibt (wenn man immer die Updates macht hast du da ja mittlerweile die MÖglichkeit anzuklicken was dir vorgelegen hat und dementsprechend ändert sich ja auch der Vermerk)...
Zuletzt geändert von Lena am 22.09.2007, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Lena

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#10

22.09.2007, 15:53

Pepsi hat geschrieben:und dann scannst du die begl./einfache kopie ein und machst ganz normal den begl. Vermerk drunter, wobei bei ner einfachen Kopie zu überlegen ist, wie mans dann schreibt, also würd ich ne begl auszugsweise Kopie machen (ist glaub ich einfacher)
Mh... und das versteh ich jetzt nicht wirklich... Steh wohl grad auf dem SChlauch...

Wenn eine begl. reicht, dann muss man ja nicht mehr in Papierform beglaubigen!!! Dann scannt man das Original ein, ändert den Begl.Vermerk von Signotar und fertig... Man braucht keine papiernen Beglaubigungen mehr fürs Gericht (Außer die Unterschriftsbeglaubigungen unter der HR-Anmeldung, das darf man nicht verwechseln!)
Liebe Grüße
Lena

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