Löschung einer UG ohne Liquidation
Verfasst: 21.11.2017, 09:15
Hallo an alle!
Nachdem ich jetzt das Netz durchforstet habe, ohne etwas Adäquates zu finden, wende ich mich an euch und euren Wissensschatz
Ich habe eine Handelsregisteranmeldung vorzunehmen und finde kein Muster dazu:
Die Fakten:
UG soll gelöscht werden. Vor einem Jahr ist die Liquidation bereits von uns angemeldet worden, Liquidator bestellt. Alles ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen.
Jetzt kommt raus, der Liquidator hat innerhalb des Sperrjahres nach Androhung eines Bußgeldes durch den Bundesanzeiger lediglich eine 1-Euro-Bilanz veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Liquidation (Gläubigeraufruf) ist NICHT erfolgt. Laut Steuerberater hat diese Firma auch nie agiert, der Liquidator hat alles über sich als Einzelkaufmann laufen lassen.
Ich habe beim Handelsregister angerufen, dort wurde mir erzählt, dass eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit nicht infrage kommt. Es wäre eine Löschung ohne Liquidation und ohne Sperrjahr möglich, es gäbe wohl auch ein Muster einer entsprechenden Handelsregisteranmeldung, in welcher jede Menge Versicherungen abgegeben werden müssen (Gläubiger sind befriedigt usw.).
ICH FINDE DIESES MUSTER NICHT!
Gibt es überhaupt die Möglichkeit der Löschung ohne Liquidation aber eben nicht wegen Vermögenslosigkeit?
Wer hat schon einmal so einen Fall gehabt? Gibt es Muster? Oder habe ich die Dame vom Handelsregister völlig falsch verstanden
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Liebe Grüße
Schneesturm
Nachdem ich jetzt das Netz durchforstet habe, ohne etwas Adäquates zu finden, wende ich mich an euch und euren Wissensschatz
Ich habe eine Handelsregisteranmeldung vorzunehmen und finde kein Muster dazu:
Die Fakten:
UG soll gelöscht werden. Vor einem Jahr ist die Liquidation bereits von uns angemeldet worden, Liquidator bestellt. Alles ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen.
Jetzt kommt raus, der Liquidator hat innerhalb des Sperrjahres nach Androhung eines Bußgeldes durch den Bundesanzeiger lediglich eine 1-Euro-Bilanz veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Liquidation (Gläubigeraufruf) ist NICHT erfolgt. Laut Steuerberater hat diese Firma auch nie agiert, der Liquidator hat alles über sich als Einzelkaufmann laufen lassen.
Ich habe beim Handelsregister angerufen, dort wurde mir erzählt, dass eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit nicht infrage kommt. Es wäre eine Löschung ohne Liquidation und ohne Sperrjahr möglich, es gäbe wohl auch ein Muster einer entsprechenden Handelsregisteranmeldung, in welcher jede Menge Versicherungen abgegeben werden müssen (Gläubiger sind befriedigt usw.).
ICH FINDE DIESES MUSTER NICHT!
Gibt es überhaupt die Möglichkeit der Löschung ohne Liquidation aber eben nicht wegen Vermögenslosigkeit?
Wer hat schon einmal so einen Fall gehabt? Gibt es Muster? Oder habe ich die Dame vom Handelsregister völlig falsch verstanden
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Liebe Grüße
Schneesturm