Treuhandabtretung GmbH - Gesellschafterliste?
Verfasst: 01.11.2017, 22:02
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Mandant hat uns eine Treuhandabtretungsurkunde vorgelegt, welche bereits vor einigen Jahren von einem Notar beurkundet worden ist. Im Handelsregister findet sich hierzu kein Eintrag - weder die Urkunde ist dort verzeichnet noch liegt eine geänderte Gesellschafterliste vor.
Meine Frage hierzu:
Hat der Notar, der an einer solchen Treuhandabtretung mitgewirkt hat, eine Mitwirkungspflicht? Ist er verpflichtet die Urkunde dem Handelsregister zu übersenden und eine neue Gesellschafterliste einzureichen? Oder ist dies Aufgabe des Geschäftsführers der GmbH?
Eine Treuhandabtretung müsste doch im Handelsregister auf jeden Fall ersichtlich sein, oder?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Baffy-JL
unser Mandant hat uns eine Treuhandabtretungsurkunde vorgelegt, welche bereits vor einigen Jahren von einem Notar beurkundet worden ist. Im Handelsregister findet sich hierzu kein Eintrag - weder die Urkunde ist dort verzeichnet noch liegt eine geänderte Gesellschafterliste vor.
Meine Frage hierzu:
Hat der Notar, der an einer solchen Treuhandabtretung mitgewirkt hat, eine Mitwirkungspflicht? Ist er verpflichtet die Urkunde dem Handelsregister zu übersenden und eine neue Gesellschafterliste einzureichen? Oder ist dies Aufgabe des Geschäftsführers der GmbH?
Eine Treuhandabtretung müsste doch im Handelsregister auf jeden Fall ersichtlich sein, oder?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Baffy-JL