gesellschafterliste DM\€

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Helga60
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#1

17.05.2013, 21:14

Hallo zusammen
alte gesellschafterliste anteile in DM aufgefuehrt.

Ein Geschaeftsanteil wird nun durch Vertrag verkauft. Im Vertrag haben wir den geschaeftsanteil und den zu zahlenden Kaufpreis als €-Betrag aufgefuehrt. Haette dies so duerfen oder muss der Anteil hier noch als DM-Betrag angegeben werden? Kaufpreisangabe als €-Betrag belassen?

In der neuen Liste die ich zum Gericht gebe wollte ich die Anteile wie in der alten Liste als DM-Betraege angeben.

Wie seht Ihr das?

LG Helga
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#2

17.05.2013, 22:47

Der Kaufpreis kann aus meiner Sicht in beliebiger Währung beziffert sein, er stellt ja nur die Gegenleistung dar. Die Bezeichnung des Kaufgegenstandes unter Umrechnung des Nominalbetrages in EURO erscheint mir ebenfalls unschädlich, solange nur klar ist, welcher Geschäftsanteil verkauft ist. Wenn die Gesellschaft noch Stammkapital und Anteile in DM hat sollte sich daran in der neuen Liste m. E. nichts ändern.
Okudera
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#3

19.05.2013, 21:31

Der Kaufpreis muss auf Euro lauten. Die DM gibt's nicht mehr als Zahlungsmittel.

Der Geschäftsanteil muss auf DM lauten, da er als solcher besteht.
Ansonsten ist unklar, welcher Anteil verkauft wird.
Zumindest ist es falsch.
Daher auch zwingend in der Gesellschafterliste die Anteile wie bisher in DM angeben.
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