Eintragung im Handelsregister (eintragungsfähig/-pflichtig)

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monek
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#1

10.10.2012, 10:40

Hallo,

ich hatte die Frage bereits bei "Berufsbezogenes" gepostet, leider hat sich dort keiner gemeldet ...
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?

Wir haben hier folgende Frage:
Ist eine kapitalmäßige Beteiligung der Komplementärin bei der Kommanditgesellschaft im Handelsregitser eintragungsfähig oder eintragungspflichtig?

Wir finden weder in Rechtsprechung noch in Literatur etwas zu diesem Thema.

Vielen Dank!
Frechheit siegt!
Karin N.
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#2

10.10.2012, 11:56

Ich bin der Meinung mal gehört zu haben, dass es eintragungsfähig ist.
Ganz sicher bin ich mir dabei nicht.
monek
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#3

17.10.2012, 22:42

Hallo Karin,

sorry für die späte Reaktion - danke für die Antwort!

Viele Grüße
Frechheit siegt!
Karin N.
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#4

18.10.2012, 12:34

Bitte, wie gesagt, ich bin nur der Meinung so etwas mal gehört zu haben.
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