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monek
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#1
10.10.2012, 10:40
Hallo,
ich hatte die Frage bereits bei "Berufsbezogenes" gepostet, leider hat sich dort keiner gemeldet ...
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Wir haben hier folgende Frage:
Ist eine kapitalmäßige Beteiligung der Komplementärin bei der Kommanditgesellschaft im Handelsregitser eintragungsfähig oder eintragungspflichtig?
Wir finden weder in Rechtsprechung noch in Literatur etwas zu diesem Thema.
Vielen Dank!
Frechheit siegt!
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Karin N.
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#2
10.10.2012, 11:56
Ich bin der Meinung mal gehört zu haben, dass es eintragungsfähig ist.
Ganz sicher bin ich mir dabei nicht.
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monek
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#3
17.10.2012, 22:42
Hallo Karin,
sorry für die späte Reaktion - danke für die Antwort!
Viele Grüße
Frechheit siegt!
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Karin N.
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#4
18.10.2012, 12:34
Bitte, wie gesagt, ich bin nur der Meinung so etwas mal gehört zu haben.