Verein - Anmeldung der Auflösung

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AnjaZ
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#1

03.09.2012, 09:56

Hallo zusammen,

lt. Protokoll ist die Auflösung des Vereins beschlossen worden. Bezüglich des Liquidatoren wurde nichts beschlossen. Danach ist der bisherige Vorstand zur Liquidation anzumelden, oder ?

Gemäß Satzung des Vereins besteht der Vorstand aus:
Vorsitzendem
2. Vorsitzendem
Kassierer
Schriftführer
zwei weitere Vorstandmitglieder

Vertretungsberechtigt sind mind. zwei Mitglieder des Vorstandes.

Nun meine Frage:

Müssen alle Vorstandsmitglieder zu Liquidatoren angemeldet werden oder reichen zwei Mitglieder aus? Müssen alle Vorstandsmitglieder die Anmeldung unterzeichnen oder reichen auch hier zwei Mitglieder des Vorstandes aus?
Gruß Anja
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AnjaZ
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#2

03.09.2012, 12:25

Nach Rücksprache mit der Rechtspflegerin wird der gesamte Vorstand zu Liquidatoren angemeldet. Die Anmeldung kann durch den derzeit noch vertretungsberechtigten Vorstand (also zwei Mitglieder) erfolgen.
Gruß Anja
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Conny Brose
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#3

27.11.2012, 16:19

... Welche Möglichkeit(en) besteht(en), wenn die 2. Liquidatorin (2. Vorsitzende) ihre Unterschrift verweigert?
Folgender Fall: Der eingetragene gemeinnützige Verein soll liquidiert werden. Der 1. Liquidator (1. Vorsitzende) hat das Ende der Liquidation dem Vereinsregister (alle Formvorschriften beachtend) angezeigt. Die 2. Liquidatorin reagiert auf alle Bitten des 1. Liquidators und die Briefe des Vereinsregisters nicht. Das Vereinsregister legt die Hände in den Schoß.
Wie kann die Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister forciert werden? Das Vereinsregister schrieb zwar mal, dass die Anordnung eines Zwangsgeldes möglich ist, hat diese Maßnahme aber offensichtlich - bisher - nicht ergriffen. :cry: Und nun???
Ich danke schon jetzt für eine hilfreiche Antwort
Zuletzt geändert von Conny Brose am 27.11.2012, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Pepples
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#4

27.11.2012, 16:39

Hallo Conny Brose :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Lovis
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#5

28.11.2012, 09:22

Je nach der Eilbedürftigkeit und den Umständen würde ich den Beteiligten empfehlen, in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die 2. Vorsitzende abzuberufen und neu zu wählen.
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Conny Brose
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#6

28.11.2012, 09:42

Herzlichen Dank!

Ich hatte gehofft, dass vom Gericht Zwangsmaßnahmen in Form von Geldbußen (wie von der einen Geschäftsstellendame telefonisch + auch schriftlich versichert) möglich und eingeleitet werden. Allerdings habe ich dazu in der Literatur nichts gefunden.
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Lovis
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#7

28.11.2012, 10:00

Es ist meiner Meinung nach für den Verein die praktischste Lösung, da sich eine Zusammenarbeit mit der 2. Vorsitzenden bestimmt auch in Zukunft schwierig gestalten wird.
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Jupp03/11

#8

28.11.2012, 10:08

eine 2. Vors. gibt es nicht mehr.
Ich würde die Festsetzung eines Zwangsgeldes beim Registergericht beantragen.
Conny Brose
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#9

28.11.2012, 12:21

Der Verein soll liquidiert werden. Der 1. Vorsitzende/1. Liquidator hat alles Nötige veranlasst (auch mit dem FiA ist alles geregelt). Bereits Ende 2011 hätte der Verein in dem Vereinsregister gelöscht werden können, wenn auch die 2. Vorsitzende/2. Liquidatorin das Ende der Liquidation gegenüber dem Vereinsregister erklärt hätte. Sie weigert sich jedoch, d. h. reagiert nicht - weder auf Schreiben des 1. Vorsitzenden/1. Liquidators noch auf Schreiben des Vereinsregisters.
Daher die Frage, ob es die Möglichkeit gibt, ihr ein Zwangsgeld aufzubrummen, damit sie endlich handelt bzw. welche anderen Möglichkeiten es gibt, den Verein - endlich - zu liquidieren.

Vielen Dank für die Tipps!
Conny Brose
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#10

28.11.2012, 17:42

:thx
Ich habe nochmal ins Gesetz geguckt: § 78 BGB sieht die Festsetzung eines Zwangsgeldes für den Vorstand und/oder die Liquidatoren vor. Das haben wir jetzt beantragt.
Vielen Dank für die Hinweise und Hilfestellungen!!!
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