handelsregister

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
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Helga60
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#1

27.08.2012, 17:40

HR-Anmeldung heute beurkundet
Abberufung A als Geschäftsführer und Bestellung B als Geschäftsführer jeweils zum
01. Oktober diesen Jahres.
Jetzt meine Frage:
Kann ich diese schon jetzt bei Gericht einreichen unter Hinweis, dass die Abberufung und Neubestellung
erst mit Wirkung zum 01. Oktober erfolgt?

LG Helga
Jupp03/11

#2

27.08.2012, 17:53

Würde beim hiesigen HR nicht klappen.
Was spricht gegen die Verschickung am 30.09.?
annika
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#3

28.08.2012, 09:38

Die Eintragungen betreffend GmbHs haben deklaratorischen Charakter. Sie bilden also das ab, was bereits wirksam geworden ist (z. B. durch Gesellschafterbeschluss).
Das Handelsregister wird eine bereits jetzt beantragte Eintragung nicht zurückhalten ("verfristen"). Die Anmeldung sollte also erst eingereicht (und die Veränderung im Register eingetragen) werden, sobald der Geschäftsführer auch tatsächlich im Amt ist (oder 1 Arbeitstag vorher).

Gruß
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