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GmbH - Vertretung des Geschäftsführers

Verfasst: 13.08.2012, 09:14
von AnjaZ
Hallo zusammen, hier schon wieder mal eine Frage zu meinem liebsten Notariatsbereich ;)

Wir haben eine GmbH gegründet. Gesellschafter ist nur Herr X, der auch GF ist.

Nun möchte er für den Fall, dass er z.B. krank wird, einem Freund eine Vollmacht erteilen - es soll keine Prokura sein! - dass dieser die Geschäfte für den GF im Falle des Falles kurzzeitig übernehmen kann. Ist das eigentlich z.B. im Zuge einer Generalvollmacht möglich?

Re: GmbH - Vertretung des Geschäftsführers

Verfasst: 13.08.2012, 09:54
von AnjaZ
§ 46 Nr. 7 GmbHG

Eine Handlungsvollmacht ist zulässig.


OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2012 - 5 W 56/09