GmbH - Vertretung des Geschäftsführers

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AnjaZ
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#1

13.08.2012, 09:14

Hallo zusammen, hier schon wieder mal eine Frage zu meinem liebsten Notariatsbereich ;)

Wir haben eine GmbH gegründet. Gesellschafter ist nur Herr X, der auch GF ist.

Nun möchte er für den Fall, dass er z.B. krank wird, einem Freund eine Vollmacht erteilen - es soll keine Prokura sein! - dass dieser die Geschäfte für den GF im Falle des Falles kurzzeitig übernehmen kann. Ist das eigentlich z.B. im Zuge einer Generalvollmacht möglich?
Gruß Anja
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#2

13.08.2012, 09:54

§ 46 Nr. 7 GmbHG

Eine Handlungsvollmacht ist zulässig.


OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2012 - 5 W 56/09
Gruß Anja
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