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Ausgliederung eines e.K. in eine KG

Verfasst: 04.08.2012, 18:22
von AnjaZ
Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage zum Gesellschaftsrecht. Bislang ist mir eine Ausgliederung noch nicht vorgekommen....

Ich poste den Beitrag hier noch einmal, da ich ihn versehentlich im Bereich Kostenrecht eingestellt habe.

Es wurde nachfolgende Anmeldung zum HR formuliert. Wie ist eure Erfahrung? Reicht diese so aus oder fehlt noch etwas?

Amtsgericht
- Handelsregister -


Anmeldung der Ausgliederung
HRA ..................


Zum Handelsregister der Firma .... e.K., überreiche ich,

1. notariell begl. Abschrift des Ausgliederungsvertrages vom .............. (Urkunde ........../2012 der Notarin ...)

2. Bilanz des einzelkaufmännischen Unternehmens zum .............. (Schlussbilanz) mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH ............... vom ............... und melde zur Eintragung an:

Die Firma hat aufgrund des Ausgliederungsvertrages ihr Vermögen unter Auflösung ohne Abwicklung durch gleichzeitige Übertragung ihres Vermögens als Gesamtheit gem. § 123 UmwG auf die .... GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister unter HRA .......... mit dem Sitz in ....die Gewährung von Gesellschaftsanteilen der GmbH & Co. KG übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme)


Ort, den ..............................



Im UmwG steht, dass der Einzelkaufmann ein e.K. sein muss, um eine Ausgliederung zu veranlassen. Gibt es ggf. auch Ausnahmen? Ein Kommentar zum UmwG liegt hier leider nicht vor. Unser MA ist nämlich noch kein e.K. (also nichti im HR eingetragen), dies müsste dann nur für die Ausgliederung erst noch angemeldet werden.

Re: Ausgliederung eines e.K. in eine KG

Verfasst: 04.08.2012, 19:28
von Pepples
:closed wegen Doppelpost. Da weiter: Ausgliederung e.K. in KG