Hallöchen,
vielleicht könnt Ihr mir helfen!
Ein Mandant von uns braucht einen Gesellschaftsvertrag aus dem Jahre 2000, der durch ein anderes Notariat im Jahre 2002 geändert worden ist. Der Mandant hat keine Unterlagen mehr vorliegen. Hat das Gericht alle Gesellschaftsvertragsfassungen bei sich liegen oder immer nur die letzte Fassung?
alter Gesellschaftsvertrag
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alle, also die letztgültige Fassung anfordern, die im Jahre 2002 anläßlich der Änderung überreicht wurde.fossimotorrad hat geschrieben:Hallöchen,
vielleicht könnt Ihr mir helfen!
Ein Mandant von uns braucht einen Gesellschaftsvertrag aus dem Jahre 2000, der durch ein anderes Notariat im Jahre 2002 geändert worden ist. Der Mandant hat keine Unterlagen mehr vorliegen. Hat das Gericht alle Gesellschaftsvertragsfassungen bei sich liegen oder immer nur die letzte Fassung?
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Vielen Dank für die schnelle Antwort