UG-Gründung, allgem. Vertretungsmacht

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
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ultuna

#1

02.07.2012, 15:23

Hallo zusammen,

ich habe versucht, beim AG Arnsberg eine UG zur Eintragung anzumelden...

Gem. Gustavus habe ich abstrakt zur Vertretung angemeldet:

Die Gesellschaft hat nur einen GF, der stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist und der Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung gegenüber Dritten stets unbeschränkt ist.

Konkret wurde dann ein GF angemeldet.

Kommentar des AG Arnsberg: Die angemeldete allgemeine Vertretungsregelung ist unrichtig, diese richtet sich nach dem Gesetz (vgl. OLG Hamm, ZIP 2009, 2246).

Bedeutet das, dass Gustavus (7. Auflage) unrichtig ist und keine abstrakte Anmeldung erfolgen darf/muss??? :cry:

Wäre für jeden (schnellen) Tipp dankbar! :wink1

LG Ultuna
Jupp03/11

#2

02.07.2012, 16:16

Welche Rd.Nr. vom Gustavus? In A 129a steht was anderes.
ultuna

#3

02.07.2012, 16:58

Rd.Nr. 129 a.
Unter abstrakter Vertretungsmacht steht dort "Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer."

Gem. § 2 Abs. 1 a GmbHG darf eine UG nach Musterprotokoll aber nur einen GF haben. In anderer Sache wurde Anmeldung mit obigen Satz beanstandet, da eine UG nicht GF haben darf.

Wäre folgende Anmeldung richtig:

"Die allg. Regelung über die Vertretung der Gesellschaft richtet sich nach dem Gesetz: Ist nur ein GF bestellt, so vertritt dieser die Ges. allein. Sind mehrere GF bestellt, wird die Gesellschafter durch sämtliche GF gemeinsam vertreten" ?
ultuna

#4

02.07.2012, 17:01

Tippfehler:

2. Abs., 4. letztes Wort vergessen: "mehrere"

Sorry... :pfeif
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