GbR Gründung - Ausfertigungen an wen ?

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cornelia
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#1

30.06.2012, 19:13

Hallo,
entschuldigt bitte meine stupide Frage. Mein Chef hat sich immer um solche Sachen gekümmert, aber er ist leider vor vier Wochen verstorben. Wir machen jetzt die Abwicklung und haben eine GbR-Gründung auf den Tisch bekommen. Ich kann in den Büchern nichts darüber finden, wer welche Abschriften bekommt. Einfach nur beglaubigte für die Gesellschafter ? Oder muss man irgendjemandem noch Mitteilung machen ?
Dann hab ich als nächsten Vertrag noch den Einbringungsvertrag dazu. Was ist damit ?

Habt vielen Dank ! Dann kann ich Montag direkt wieder loslegen ..
Jupp03/11

#2

30.06.2012, 19:42

Damit du am Montag loslegen kannst:

GbR ist keine Kapitalgesellschaft, damit grundsätzlich keine Anzeigepflicht durch den Notar beim Finanzamt.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Dazu müßte man wissen, was konkret bei der Gründung eingebracht wird.
cornelia
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#3

30.06.2012, 20:40

Danke für Deine schnelle Antwort.
Ich muss mir den Einbringungsvertrag Montag noch mal genau anschauen, das hab ich bisher noch nicht genau getan. Dann frag ich dazu noch mal.
Kannst Du mir vielleicht noch was zu den Ausfertigungen/Abschriften an die Beteiligten sagen was die GbR-Gründung betrifft? Sind es Ausfertigungen oder Abschriften ? Kriegt die Gesellschaft zusätzlich auch noch eine und die Gesellschafter ?
Hab schon mal Dank.
Jupp03/11

#4

30.06.2012, 21:15

Ich würde für alle Gesellschafter je eine und für die Gesellschaft eine Ausfertigung erteilen.
cornelia
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#5

30.06.2012, 21:57

Super, vielen Dank !! :thx Wegen dem Einbringungsvertrag werd ich wohl Montag noch mal reinstellen.
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