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Auflösung eines Vereins

Verfasst: 13.06.2012, 19:01
von AnjaZ
Hallo zusammen,

nun darf auch ich zum ersten Mal einen Verein auflösen.

Die Anmeldung der Liquidatoren zum VR wurde unterzeichnet. Protokoll der Mitgliederversammlung und Einladung zur Versammlung liegen vor.

Nach meinem Wissen muss man die Auflösung im Tagesblatt bekannt machen. Dies sollen wir für den Verein nun übernehmen.

Also habe ich beim Vereinsregister angerufen und gefragt, in welchem Tagesblatt es erfolgen muss. Da meinte ein Mitarbeiter aus der Abteilung, dass das seines Erachtens nach nicht mehr nötig ist, er wisse es aber nicht genau. Ich möge doch bitte die Kollegin anrufen, die gleich wieder am Platz sein sollte. Leider habe ich sie den ganzen Vormittag nicht mehr erreichen können. Es ist grundsätzlich fast unmöglich, dort jemanden ans Telefon zu bekommen.

Kann mir von euch jemand helfen? Gibt es Neuerungen zur Auflösung eines Vereins bzw. woher weiß ich, in welchem Tagesblatt die Auflösung bekannt gegeben werden muss?

Re: Auflösung eines Vereins

Verfasst: 13.06.2012, 19:17
von Soenny
Soweit ich das weiß, aber hier gibt es sicher erfahrenere User, die das wissen, bekommst du nach Anmeldung der Liquidatoren vom VR ein Schreiben, in dem dann genau steht wo veröffentlicht werden muß. Ich bin mir nur nicht sicher, ob nicht das VR selber die Veröffentlichung in die Wege leitet :oops:

Re: Auflösung eines Vereins

Verfasst: 13.06.2012, 19:18
von Soenny
Ahhh, das wäre z.B. so ein Merkblatt von einem Gericht:

http://www.ag-siegburg.nrw.de/service/f ... verein.pdf" target="blank

Re: Auflösung eines Vereins

Verfasst: 13.06.2012, 19:25
von AnjaZ
Danke Sanny, das Merkblatt habe ich auch. :lol: Nun kam mir der nette Herr vom VR mit seiner Äußerung dazwischen.

Also hoffe ich, dass mir die anderen erfahrenen Renos noch weitere Tipps geben können.

Re: Auflösung eines Vereins

Verfasst: 13.06.2012, 19:29
von Jupp03/11
Um was für einen Verein handelt es sich?
Ist überhaupt noch Vermögen vorhanden und sind Schulden da?

Re: Auflösung eines Vereins

Verfasst: 14.06.2012, 09:53
von AnjaZ
Es geht eigentlich um zwei Vereine. Zum einen einen Kinderspielkreis und zum anderen um den Förderverein zum Spielkreis. Es sind keine Schulden da, jedoch ein geringer Guthabenbetrag, der laut Satzung an eine wohltätige Orga gespendet werden soll.

Re: Auflösung eines Vereins

Verfasst: 28.06.2012, 13:40
von AnjaZ
Update:

Hier nun zur beiden Vereinen und zwei verschiedenen Rechtspflegern die Antwort auf meine Nachrage wegen der Veröffentlichung:

Rechtspfleger 1:

Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich der Veröffentlichung möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Auflösung gem. § 50 BGB bekannt zu machen ist. Die Bekanntmachung erfolgt in den „Schleswig-Holsteinischen Anzeigen“, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Gottorfstr. 2, 24837 Schleswig.

Rechtspfleger 2:

Ist in der Satzung kein Blatt für Veröffentlichungen bestimmt, erfolgt die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger.

Ebenso gab es für die identische Anmeldung der Liquidatoren zwei verschiedene Zwischenverfügungen. Da werde ich wohl mit beiden Rechtspflegern telefonieren.

:kopfkratz :kopfkratz

Gibt es eigentliche in informatives Buch für Vereinregistersachen - so wie den Gustavus für HR-Sachen?

Re: Auflösung eines Vereins

Verfasst: 28.06.2012, 14:06
von Tiger
Es gibt den Sauter/Schweyer/Waldner "Der eingetragene Verein".
Ein gelbes Buch, sehr nett.:mrgreen:

Re: Auflösung eines Vereins

Verfasst: 28.06.2012, 15:58
von AnjaZ
Vielen Dank, ich werde mir einmal zur Ansicht bestellen.

Re: Auflösung eines Vereins

Verfasst: 29.06.2012, 13:23
von Katzenfisch
in NRW muss die Liqidation des Vereins im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht werden.