Auflösung eines Vereins

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#1

13.06.2012, 19:01

Hallo zusammen,

nun darf auch ich zum ersten Mal einen Verein auflösen.

Die Anmeldung der Liquidatoren zum VR wurde unterzeichnet. Protokoll der Mitgliederversammlung und Einladung zur Versammlung liegen vor.

Nach meinem Wissen muss man die Auflösung im Tagesblatt bekannt machen. Dies sollen wir für den Verein nun übernehmen.

Also habe ich beim Vereinsregister angerufen und gefragt, in welchem Tagesblatt es erfolgen muss. Da meinte ein Mitarbeiter aus der Abteilung, dass das seines Erachtens nach nicht mehr nötig ist, er wisse es aber nicht genau. Ich möge doch bitte die Kollegin anrufen, die gleich wieder am Platz sein sollte. Leider habe ich sie den ganzen Vormittag nicht mehr erreichen können. Es ist grundsätzlich fast unmöglich, dort jemanden ans Telefon zu bekommen.

Kann mir von euch jemand helfen? Gibt es Neuerungen zur Auflösung eines Vereins bzw. woher weiß ich, in welchem Tagesblatt die Auflösung bekannt gegeben werden muss?
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

13.06.2012, 19:17

Soweit ich das weiß, aber hier gibt es sicher erfahrenere User, die das wissen, bekommst du nach Anmeldung der Liquidatoren vom VR ein Schreiben, in dem dann genau steht wo veröffentlicht werden muß. Ich bin mir nur nicht sicher, ob nicht das VR selber die Veröffentlichung in die Wege leitet :oops:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#3

13.06.2012, 19:18

Ahhh, das wäre z.B. so ein Merkblatt von einem Gericht:

http://www.ag-siegburg.nrw.de/service/f ... verein.pdf" target="blank
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#4

13.06.2012, 19:25

Danke Sanny, das Merkblatt habe ich auch. :lol: Nun kam mir der nette Herr vom VR mit seiner Äußerung dazwischen.

Also hoffe ich, dass mir die anderen erfahrenen Renos noch weitere Tipps geben können.
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Jupp03/11

#5

13.06.2012, 19:29

Um was für einen Verein handelt es sich?
Ist überhaupt noch Vermögen vorhanden und sind Schulden da?
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#6

14.06.2012, 09:53

Es geht eigentlich um zwei Vereine. Zum einen einen Kinderspielkreis und zum anderen um den Förderverein zum Spielkreis. Es sind keine Schulden da, jedoch ein geringer Guthabenbetrag, der laut Satzung an eine wohltätige Orga gespendet werden soll.
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#7

28.06.2012, 13:40

Update:

Hier nun zur beiden Vereinen und zwei verschiedenen Rechtspflegern die Antwort auf meine Nachrage wegen der Veröffentlichung:

Rechtspfleger 1:

Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich der Veröffentlichung möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Auflösung gem. § 50 BGB bekannt zu machen ist. Die Bekanntmachung erfolgt in den „Schleswig-Holsteinischen Anzeigen“, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Gottorfstr. 2, 24837 Schleswig.

Rechtspfleger 2:

Ist in der Satzung kein Blatt für Veröffentlichungen bestimmt, erfolgt die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger.

Ebenso gab es für die identische Anmeldung der Liquidatoren zwei verschiedene Zwischenverfügungen. Da werde ich wohl mit beiden Rechtspflegern telefonieren.

:kopfkratz :kopfkratz

Gibt es eigentliche in informatives Buch für Vereinregistersachen - so wie den Gustavus für HR-Sachen?
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Tiger

#8

28.06.2012, 14:06

Es gibt den Sauter/Schweyer/Waldner "Der eingetragene Verein".
Ein gelbes Buch, sehr nett.:mrgreen:
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#9

28.06.2012, 15:58

Vielen Dank, ich werde mir einmal zur Ansicht bestellen.
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Katzenfisch
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 460
Registriert: 12.03.2009, 18:57
Wohnort: ja auch

#10

29.06.2012, 13:23

in NRW muss die Liqidation des Vereins im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht werden.
Antworten