Hallo Leute,
ich habe leider mal nur mit einem halben Ohr eine Änderung dahingehend mitbekommen, dass auch bei Vertragsparteien, die Gesellschaften (wie z.B. Liegenschaftsfonds, Vattenfall, etc.) vertreten nicht mehr mit geschäftsansässig in ... sondern wohnhaft in .... mit in den Vertrag aufgenommen werden müssen. Leider fehlt mir hierzu ein eintsprechender Hinweis auf die Änderung im BeurkG.
Kann mir hier jemand mal helfen ?
Vielen lieben Dank im Voraus
geschäftsansässig von Vertragsparteien
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so, habe mir selbst die Antwort rausgesucht....war hier wohl ein Irrtum... § 26 Abs. 2 DONot es handelt sich um die angebliche Geschäftsansässigkeit von Privatpersonen ....