Einzelkaufmann - Veräußerung

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Schwester

#1

29.09.2011, 15:46

Unser Mandant ist bereits beim AG "A" als e. K. (für Dekoartikel o.ä.) im HR eingetragen. Nunmehr hat er eine beim AG "B" ebenfalls unter HRA eingetragene Fa. erworben.

Mdt. will die erworbene Fa. (Schneidereibedarf) weiterführen, jedoch wird der Name geändert und der neue Sitz befindet sich dann beim AG "A".

Ich würde jetzt eine HR-Anmeldung für das AG "B" vorbereiten, in der Veräußerer und Erwerber die Veräußerung anmelden und der Erwerber die Firma unter dem neuen Namen fortführt. Ebenso die Sitzverlegung zum AG "A" und dass die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sowie der Übergang der in dem Betrieb begründeten Forderungen auf den Erwerber ausgeschlossen sind.

So weit, so gut.... Mandant will aber nun, dass die HR-Nr. beim AG "A" sich nicht ändert. Kann ich daher beantragen, dass die Fa. für Schneidereibedarf unter der gleichen HRA-Nr. für die Dekoartikel eingetragen wird? Da der Gegenstand des Unternehmens ja nicht im HR eingetragen wird, muss ich ja auch nicht anmelden, dass dieser sich von Dekoartikel auf Schneidereibedarf ändert, oder? :kopfkratz

Vielen Dank schon mal vorab!
Jupp03/11

#2

29.09.2011, 16:05

Willst du zwei Firmen zu einer zusammenführen?
Schwester

#3

29.09.2011, 16:16

Das war jetzt mein Gedanke, da er ja die erworbene Firma mit einem anderem Gegenstand weiterbetreiben will. Ich muss dazu sagen, dass er das Dekoartikelgeschäft nicht mehr betreibt.
Schwester

#5

06.10.2011, 13:49

Falls es jmd. interessiert: :lol:

Ich habe heute mit dem Rechtspfleger tel. Ich soll jetzt die Veräußerung wie o.a. aufgeführt nebst Firmen- und Inhaberänderung und dann die Sitzverlegung anmelden. Leider wird die Fa. nicht unter der bereits bestehenden HRA-Nr. eingetragen. Schade aber auch... :roll:

Die bereits vom Mdt. geführte Fa. soll dann gelöscht werden, sofern sie nicht nur vorübergehend "stillgelegt" ist.
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