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Körperschaft des öffentlichen Rechts
Verfasst: 01.10.2009, 13:30
von hexe-petri
Hallo,
wer kann mir sagen, wie bzw. durch wen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten wird?
lg hexe-petri
Verfasst: 01.10.2009, 14:43
von anni_istaufzack
Verfasst: 01.10.2009, 17:38
von Manfred Fisch
Das kommt darauf an, was die Satzung der KdÖR bestimmt.
In der Regel wird es wohl einen "geschäftsführenden Vorstand" geben.
Aber genaues kannst Du nur aus der Satzung entnehmen.
Re: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Verfasst: 02.02.2018, 12:37
von Tölpel
Hallo,
Tölpel meldet sich zurück, nachdem er endlich wieder einen Job gefunden hat und braucht gleich wieder Hilfe.
Es geht um eine Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kreishandwerkerschaft. Wer ist der gesetzliche Vertreter? Inzwischen schwanke ich zwischen Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzenden. Endgültige Klarheit würde die Satzung bringen. Aber wie komme ich kurzfristig da dran? Fristablauf ist schon am Montag.
Viele Grüße von Tölpel
Re: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Verfasst: 02.02.2018, 14:38
von ZVler
Man kann im Handelsregister nachschauen, da ist auch die Satzung drin. Ich weiß jetzt allerdings nicht unter welche Rechtsform diese Kreishandwerkerschaft fällt. Verein ? Dann vielleicht im Vereinsregister welches man auch im Registerportal findet.
Ich kenne es nur aus vollstreckungstaktischen Gründen, da wir den Pfüb an den Drittschuldner nicht zustellen konnten und wir diesen dann an die private Adresse des GF des Firma zustellen lassen konnten. DIese findet man ja meist auch in der Satzung. Allerdings war es auch eine GmbH und da wusste ich ja wo ich suchen muss.
wo man die Satzung sonst finden kann, kann ich dir nicht sagen :/
Re: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Verfasst: 02.02.2018, 14:56
von Manfred Fisch
Im HR findest du die Körperschaften nicht. Wenn's schnell gehen soll: Internetseite der Körperschaft und dann ins Impressum gucken
Re: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Verfasst: 02.02.2018, 15:20
von ZVler
@Manfred Fisch
Oh das ist ne Körperschaft - hätte jetzt eher auf Verein getippt.
Aber dank dir
Man lernt ja immer was dazu.. Ich finde Körperschaften generell ziemlich bescheiden, hatte mal welche als Schuldner und sollte einen MB erstellen und das Impressum hat nicht viel geholfen bezüglich der Vertretung weil da so vieles stand und es so nicht durchging..
Vielleicht klappts ja
Re: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Verfasst: 02.02.2018, 15:33
von Tölpel
Im Impressum ist der Geschäftsführer genannt. Ob er der gesetzliche Vertreter ist, steht dort nicht. Die Satzung habe ich inzwischen gefunden. Die ist für mich aber auch nicht eindeutig.
Kann es schaden, wenn ich als gesetzliche Vertreter im Klagerubrum 1. vertr. d. d. GF sowieso 2. den Vorstandsvorsitzenden sowieso nenne? Habe bereits auch mit dem zuständigen Rechtspfleger telefoniert. Der war sich auch nicht sicher, sagte mir aber, dass in zurückliegenden Rechtsstreiten der Geschäftsführer im Urteilsrubrum genannt wurde. Das letzte Urteil liegt aber 10 Jahre zurück.
Gruß vom Tölpel
Re: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Verfasst: 02.02.2018, 15:40
von Manfred Fisch
Das musst du die Anwaltsfachleute fragen, ich müsste da auch raten ... bist hier im Notariatsbereich
Re: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Verfasst: 02.02.2018, 15:48
von Tölpel
Ich habe bereits mehrere Anwälte befragt. Eine eindeutige Antwort habe ich nicht erhalten. Trotzdem
. Ich entscheide mich für den GF - aber erst am Montag. Vielleicht kommen bis dahin ja noch ein paar Antworten. Übrigens geht es um die Kreishandwerkerschaft Südpfalz. Das darf man doch sagen, oder?