Gesellschafterbeschluss

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Azubienchen
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#1

30.12.2009, 08:57

Hallo!
Ich bin gerade in der Ausbildung zur Notarfachangestellten. Meine Kollegin die mich hier im Notariat anlernt hat Urlaub und nun habe ich eine Aufgabe von meinem Chef bekommen. Ich soll mir einen Gesellschafterbeschluss angucken den wir entworfen haben. Ich habe schon in allen mögichen Büchern nachgeschaut aber leider nichts dazu gefunden :? In dem Gesellschafterbeschluss wurde ein neuer Geschäftsführer einer GmbH bestellt. Wie muss ich nun vorgehen? Welche Gebühren muss ich nehmen?
Danke für eure Hilfe!
Omahelga

#2

30.12.2009, 09:36

Hallo, Geschäftsführerbestellung ist ein Beschluss ohne Geldwert. Als Geschäftswert wird 1% des Stammkapitals, mindestens jedoch € 25.000,00 genommen 20/10 § 47 KostO.
Bei der Anmeldung zum Handelsregister wird auch € 25.000,00 angesetzt.
Bei Entwurf 5/10 nach § 38 II7
LG
Azubienchen
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#3

30.12.2009, 10:25

Also muss ich für den Beschluss eine 20/10 Gebühr nehmen? Was mich verunsichert ist, dass der Beschluss so aussieht als ob nur die Unterschrift beglaubigt werden muss (Es steht dort nicht verhandelt am ... etc.).
anni_istaufzack
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#4

30.12.2009, 10:35

Der Beschluss muss weder beurkundet werden noch beglaubigt. Schriftliche Form ist ausreichend.

Wenn der Beschluss beurkundet wurde, fällt die 20/10 nach § 47 KostO an.
Wenn der Beschluss nur entworfen wurde, fällt die 20/10 nach § 145 I S. 1 i.V.m. § 47 KostO an. Keine Unterschriftsbeglaubigung machen, weil nicht erforderlich und eh keine weiteren Kosten anfallen.

Was ist mit der Anmeldung zum Handelsregister?
Azubienchen
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#5

30.12.2009, 10:46

Die Handelsregisteranmeldung haben wir auch gemacht. Dort weiß ich aber was für Gebühren anfallen.
Danke für eure Hilfe :wink:
Omahelga

#6

30.12.2009, 10:46

Ein Beschluss zur Bestellung eines Geschäftsführers kann auch privatschriftlich sein. Ist der Beschluss von euch entworfen worden, wird eine 20/10 gem. § 145 Ii.V. m. § 47 berechnet.
Sollst du die Anmeldung entwerfen? wie gesagt 5/10
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