Nach der Beurkundung vor 3 Wochen meldet sich der Mandant und möchte den Firmennamen ändern. Die GmbH ist noch nicht im HR eingetragen. Ob die Einzahlung des Stammkapitals bereits nachgewiesen und die HR-Anmeldung beim Gericht eingereicht ist, müsste ich noch klären.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Ich benötige jetzt einen zu beurkundenden Gesellschafterbeschluss über die Änderung der Firma + weitere HR-Anmeldung, korrekt? Der Mandant muss also noch einmal zum Notar? Einen anderen Weg gibt es nicht?
Änderung Firmenname nach Beurkundung, vor HR-Eintragung
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- ...wegen der Kekse hier
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Wir haben in unseren Gründungsurkunden eine Mitarbeitendenvollmacht, auf deren Grundlage derartige Veränderungen durch Notariatsmitarbeitende beurkundet werden. Eine Anmeldung dieser Änderungsverhandlung dürfte mE unproblematisch durch den Notar gem. FamFG erfolgen können, da die Veränderung der Firma insb. ja keine persönlichen Versicherung des/der GF benötigt.