Zurückweisung HR-Antrag Erlöschen Firma

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stefan2209
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#1

12.01.2024, 15:13

Hallo, miteinander,

wir haben für eine GmbH beim HR das Ende der Liquidation und das Erlöschen der Firma angemeldet. Es ist mehr als ein Jahr vergangen seit Veröffentlichung der Gläubigeraufforderung.

Das Finanzamt hat dem HR mitgeteilt, dass wegen noch nicht erledigter steuerlicher Angelegenheiten die Löschung nicht vor dem 31.12.2024 erfolgen soll.

Das HR hat uns aufgefordert, explizit unter Bezugnahme auf die lange Frist, den Antrag zurückzunehmen.

Wir haben uns nur dann damit einverstanden erklärt, wenn für die Rücknahme keine Kosten entstehen (das ist wohl der Fall, wie das HR zwischenzeitlich mitgeteilt hat) und wenn der Liquidator zu gegebener Zeit den Antrag selber (privatschriftlich) neu stellen kann unter Bezugnahme auf die bereits beim HR vorliegenden Unterlagen.

Um Letzteres haben wir deshalb gebeten, weil der Notar nur noch bis Ende Februar 2025 im Amt sein wird. Wenn auch bis dahin der Antrag nicht (durch uns) erneut gestellt werden kann, müsste der Liquidator sich an ein anderes Notariat wenden und es entstünden ihm weitere Kosten.

Nun will das HR den Antrag zurückweisen, wenn wir ihn nicht zurücknehmen. Besteht für die Zurückweisung eine Berechtigung? Weder Notar noch HR können etwas dafür, dass das FA nicht schneller arbeitet. Dass der Liquidator dem FA zuarbeitet, wenn es von ihm noch Informationen, Daten etc. braucht, setze ich voraus.

Ich sag es jetzt mal böse :teufel :
könnte es sein, dass man keine Lust hat den Vorgang 12 Monate zu verfristen?
Oder darf das HR grundsätzlich nicht so lange verfristen?

Wir haben einen Fall bei dem seit März 2022 bis heute die Löschung der Gesellschaft nicht erfolgt ist, weil das FA noch nicht sein OK gegeben hat. Zuständig ist allerdings ein anderes AG.
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tanchen
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#2

12.03.2024, 20:27

Ich bin etwas spät dran, muss in dem Fall aber das Registergericht in Schutz nehmen...

Wenn noch Angelenheiten beim Finanzamt ausstehen, ist die Liquidation ja offensichtlich noch nicht beendet und die Anmeldung nicht vollziehbar. Die Registergerichte dürfen eigentlich keine Anmeldungen "liegenlassen", siehe § 25 HRV.

Wenn Registergerichte die Sachen dann monatelang liegenlassen bis das Finanzamt zustimmt, dann ist das zwar praktisch und sinnvoll, verstößt aber gegen § 25 HRV.

Was spricht denn dagegen, die vorhandene Anmeldung zu gegebener Zeit von einem anderen Notar einreichen zu lassen? Nur die Kosten für die Einreichung? Die Anmeldung existierte ja bereits...
Notariatsmann
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#3

16.03.2024, 12:35

In § 25 HRV steht aber nichts von Fristverlängerungen. Manche Bearbeiter sind da praxisfreundlich, andere kommen mit kurzen Rücknahmefristen und verursachen unnötige Rücknahmekosten.
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stefan2209
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#4

04.04.2024, 09:40

Ok, dann will ich dem HR mal nichts Böses mehr unterstellen.

Also hängt es in der Praxis vom HR ab, ob der Antrag verfristet wird oder wir zur Rücknahme aufgefordert werden.

Wäre es sinnvoll, vor Einreichung der Anmeldung des Liquidationsendes das zuständige FA um eine Löschungszustimmung zu bitten und dann beide Dokumente einzureichen? Ich fürchte, den Mandanten ist regelmäßig nicht klar, dass, selbst wenn alles andere geregelt ist, auch mit dem FA alles geklärt sein muss, damit gelöscht werden kann. Außerdem gehe ich davon aus, dass erst nach Einreichung der Anmeldung aufgrund der Nachfrage des HR beim FA der Mandant überhaupt erfährt, dass man dort die Akte noch nicht schließen kann und noch dieses oder jenes benötigt, sodass dass es keinen Sinn ergibt, bei der Beurkundung den Mandanten zu fragen, ob mit dem FA alles geklärt ist.

Handhabt jemand das so, dass das FA angefragt wird?
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#5

04.04.2024, 14:57

Hallo,

also wir fragen nicht beim Finanzamt vorher an. Ich reiche einfach die Anmeldung an und warte ab.
Hatte geraden den Fall bei einer Liquidation einer GmbH & Co. KG. Da ging es auch nicht weiter wg. "Finanzamt". Eingereicht war das in Mai 2023. Jetzt kam gerade die Löschungsnachricht vom Handelsregister.
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#6

04.04.2024, 17:36

Ich frage auch nicht beim Finanzamt nach. Ich frage allerdings die Mandanten, ob die Liquidation - einschließlich aller Finanzamtsangelegenheiten - erledigt ist.
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stefan2209
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#7

05.04.2024, 09:29

Danke für die Infos.

Wir machen das auch nicht so. Ich habe mich halt gefragt, wie man es vermeiden kann, dass der Antrag - möglicherweise kostenpflichtig - zurückgenommen werden muss, weil das HR nicht entgegenkommenderweise bereits ist, die Sache auf die lange Bank zu schieben, wenn das FA nicht in die Pötte kommt.

Ich werde meinen Notar mal darauf hinweisen, dass er den Mandanten fragen soll, ob beim FA auch alles erledigt ist, damit der Mandant einem im Nachhinein nicht vorwirft, dass man den Antrag zurücknehmen musste.
:-) alles im (Siegel-)Lack
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