Hallo Zusammen,
ich habe eine neue Stelle angefangen und nun häufen sich die Fragen..
Es wurde eine GmbH gegründet und alles zur Anmeldung elektronisch eingereicht.
Was mache ich nach Eintragung der GmbH ins HR mit der Original Liste bzw. Gesellschaftsvertrag?
Schicke ich das der Gesellschaft zur Aufbewahrung?
Sorry, für diese dumme Frage.. aber mit HR hatte ich bisher nichts am Hut.. das ändert sich jetzt
Wohin mit Original Gesellschaftsvertrag + Gesellschafterliste
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Die Gesellschafterliste schicken wir nach erfolgter Eintragung an die Gesellschaft zum Verbleib bei den Gesellschaftsunterlagen.
Der Gesellschaftsvertrag dürfte doch Anlage zum Gründungsprotokoll sein (?) und somit in der Urkundensammlung verbleiben.
Der Gesellschaftsvertrag dürfte doch Anlage zum Gründungsprotokoll sein (?) und somit in der Urkundensammlung verbleiben.
- z0rr0
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Ganz genau so.
...das haben wir schon immer so gemacht.
Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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