Fehlendes Protokoll über Mitgliederversammlung

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Mareen82
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#1

07.03.2016, 15:03

Hallo Zusammen,

ich habe hier eine Vereinsregisteranmeldung gefertigt, jedoch fehlt mir ein Protokoll über eine Mitgliederversammlung. Der Vorstand hat mitgeteilt, dass das Protokoll nicht mehr auffindbar ist.

Mir liegt hier lediglich eine Satzung ohne Unterschriften und Datum vor, und hieran angeheftet eine Original-Erklärung eines damaligen Vorstandsmitgliedes nebst Unterschrift, in dem mitgeteilt wird, dass "laut mehrheitlichem Beschluss der Mitgliederversammlung vom ..2002 die derzeitige Satzung geändert wird. § 11 lautet nunmehr wie folgt ..".

Wie löst Ihr solche Fälle? Kann ich einfach eine Erklärung in der Anmeldung abgeben, wonach versichert wird, dass - wie in diesem Fall - § 11 gem. beigefügter Erklärung des Vorsitzenden geändert wurde und nunmehr lautet ...?

Was ist zu tun?

Für Tipps wäre ich unendlich dankbar :-)

Gruß, Mareen

P.S. Der Vorstand besteht aus 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden.
P.P.S.: Ist es richtig, dass bei einer Satzungsänderung lediglich der Wortlaut (also ohne Unterschrift) der Satzung eingereicht werden muss?
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Whoville
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#2

07.03.2016, 15:28

Ich würde das mal mit dem zuständigen Rechtspfleger klären. Eine eidesstattliche Versicherung des damaligen 1. Vorsitzenden wäre vielleicht noch eine Idee - mein Empfinden. Der Rechtspfleger wird dir aber ganz genau sagen können, wie er das gern hätte. Und ja, dein P.P.S ist richtig.
Haben die seit 2002 keine Änderungen mehr angemeldet?
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#3

07.03.2016, 15:33

Danke für die Antwort. Ja, das wäre eine Idee, dort direkt mal anzufragen.
Genau, mir liegen 4 Protokolle für die Zeit danach an. Angemeldet wurde nie etwas :-/
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#4

07.03.2016, 16:01

Oh schreck! Der Fluch des Handelsregisters. Ich würde anrufen. Vielleicht ist es ja auch gar nicht schwierig. Ich hatte das so auch noch nicht. Zwar hatte ich schon einen Verein, der 20 Jahre nicht angemeldet hat, aber der hatte immerhin alle Protokolle. War nur nervig, die ganzen Änderungen im Vorstand aufzulisten...
Mareen82
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#5

08.03.2016, 08:29

Hallo Whoville,
erst einmal: Danke für die Antwort!
Wie habt ihr das dann gemacht? Alle Protokolle mit deren Änderungen einzeln aufgeführt? Oder nur die Veränderungen?
In meinem Fall ist es so, dass sich in allen 5 Protokollen der Vorstand geändert hat.
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#6

08.03.2016, 08:49

Guten Morgen.
Ich habe damals geschrieben:
Versammlung für das Jahr XXXX vom XX.XX.XXXX
1. Die Jahreshauptversammlung hat folgende Änderungen der Satzung beschlossen:
2. Darüber hinaus fanden folgende Wahlen statt.

Falls sich in mehreren Jahren die Satzung geändert hat, müsste auch geklärt werden, ob jedes Mal eine in diesem Moment aktuelle Satzung beigefügt werden muss. :angst :nachdenk
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13
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#7

08.03.2016, 16:19

Wenn der Vorstand (VS) aus dem 1. und 2. Vors. besteht, sind auch nur Änderungen bei den beiden dem Vereinsregister (VR) in vertretungsberechtigter Zahl anzumelden. Eine Satzungsänderung gilt erst ab Eintragung in das VR. Eigentlich kann der geänderte § 11 der Satzung ohne Protokoll nicht eingetragen werden mit der Folge, dass er keine Gültigkeit erlangt. Daher halte ich die Nachfrage beim VR ebenfalls für sinnvoll, wie man das Dilemma löst. Merkgewürzig ist auch, dass das VR keine regelmäßigen Anfragen über Änderungen durchführt. Der Vereins-VS ist auf jeden Fall auf den Pott zu setzen, dass Änderungen unverzüglich anzumelden sind. Eine Nachholung nach Jahren ist immer mit Komplikationen verbunden. Bei nicht eingetragenen Satzungsänderungen, die trotzdem angewandt werden, kann es zu fortlaufenden ungültigen Handlungen und Beschlüssen kommen.
~ Grüßle ~
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#8

16.03.2016, 10:35

13 hat geschrieben: Merkgewürzig ist auch, dass das VR keine regelmäßigen Anfragen über Änderungen durchführt.
Wird bei uns auch nicht gemacht! Macht das irgendein VR? Das könnte so manches Chaos verhindern....
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