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Danni
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#1

21.04.2015, 12:11

Hallo,

ich habe hier ein Problem:

Also Chef hat ein "Angebot über einen Geschäftsanteilsverkauf" beurkundet.
Davon muss ja nun die Ausfertigung wirksam an den Empfänger versandt werden.

Wäre an sich ja keine Hürde, da er diesen aber privat sehr gut kennt, möchte er ihm die Ausfertigung nun natürlich nicht über den Gerichtsvollzieher schicken lassen.

Könnte/Darf man da jetzt den Empfänger einfach formlos schriftlich bestätigen lassen, dass er die Ausfertigun erhalten hat? Ist das dann (ohne irgendwelche Beglaubigung oder so) wirksam zugestellt???

Kann mir da einer von euch helfen?
Ich traue mich nicht, dass einfach so zu machen und hätte gerne eine Stelle, wo ich dazu was nachlesen kann.

Danke schonmal :wink1
Jupp03/11

#2

21.04.2015, 12:21

Eine persönliche Übergabe scheidet aus?
Danni
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#3

21.04.2015, 14:58

Nee, genau das will er ja machen. Er wohnt dem Empfänger schräg gegenüber sozusagen ...

Aber der muss es doch dann in irgendeiner Form bestätigen, oder? Also den Erhalt der Ausfertigung ...
Jupp03/11

#4

21.04.2015, 15:07

Wenn der Urkundenwortlaut die persönliche Übergabe nicht ausschließt, kann er das dann machen.

Hiermit wird der Erhalt der Ausfertigung der Urkunde vom ..., UR-Nr. ... des Notars X bestätigt.
Ich bevollmächtige den Überbringer der Urkunde, Herrn Notar x, in einer Eigenurkunde die vollzogene Übergabe unter Verbindung mit dieser Bestätigung zu dokumentieren.

Ort/Datum
Danni
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#5

21.04.2015, 16:25

Oh Supi, DANKE!!! :D

Dann mache ich das Morgen gleich so fertig und die Sache kann hier weiter bearbeitet werden.

Schönen Ferierabend ;)
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