ich habe hier ein Problem:
Also Chef hat ein "Angebot über einen Geschäftsanteilsverkauf" beurkundet.
Davon muss ja nun die Ausfertigung wirksam an den Empfänger versandt werden.
Wäre an sich ja keine Hürde, da er diesen aber privat sehr gut kennt, möchte er ihm die Ausfertigung nun natürlich nicht über den Gerichtsvollzieher schicken lassen.
Könnte/Darf man da jetzt den Empfänger einfach formlos schriftlich bestätigen lassen, dass er die Ausfertigun erhalten hat? Ist das dann (ohne irgendwelche Beglaubigung oder so) wirksam zugestellt???
Kann mir da einer von euch helfen?
Ich traue mich nicht, dass einfach so zu machen und hätte gerne eine Stelle, wo ich dazu was nachlesen kann.
Danke schonmal
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)