Hallihallo.
Ich benötige wieder einmal Hilfe.
Der Geschäftsführer einer GmbH möchte gerne die neue Adresse seines Prokuristen dem Registergericht mitteilen. Er will dies unbedingt!
Bedarf diese Mitteilung der Anmeldung, also muss hier eine Beglaubigung erfolgen?
Ich hoffe die Frage ist nicht allzu blöd.
Danke im Voraus.
§ 105 Abs. 5 GNotKG
- Katinka3107
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Kann ich mir nicht vorstellen (dass eine U.-Begl. erforderlich wäre). Die Anschriften von Prokuristen werden doch nicht im Register eingetragen und so wird bestimmt keine Anmeldepflicht bestehen und eine formlose Mitteilung an das Gericht ausreichen.
Habe die in GNotKG eingestellte Frage beim Administrator/inn/en beantragt in das spezielle Forum Gesellschaftsrecht / Handelsregister zu verschieben, damit es die dortigen Experten noch überprüfen (Betätigung von oben rechts enthaltenem Ausrufungszeichen und "Verschiebung" ...).
Habe die in GNotKG eingestellte Frage beim Administrator/inn/en beantragt in das spezielle Forum Gesellschaftsrecht / Handelsregister zu verschieben, damit es die dortigen Experten noch überprüfen (Betätigung von oben rechts enthaltenem Ausrufungszeichen und "Verschiebung" ...).
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Danke schön. Stimmt, Kosten betrifft es gar nicht (noch nicht).
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