Verein - Anmeldung der Auflösung
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- Kennt alle Akten auswendig
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Mit gutem Willen ließe sich das über § 4 Abs. 2 Vereinsregisterverordnung regeln.
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- Foren-Praktikant(in)
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supa! herzlichen dank! das ist ein toller tipp!!!
hübsche restwoche!!!
hübsche restwoche!!!