Vereinsrecht, Anmeldung von neuem 2. Vorsitzenden der aber..

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Anke81
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#1

23.11.2011, 15:06

Hallo,

sitze hier gerade über einer Vereinssache, wo ich ein Konvulut an Protokollen (5 an der Zahl!!!) von ebenso vielen Mitgliederversammlungen erhalten habe.

Nun ist es so, dass der Posten des 2. Vorsitzenden im November 2010 neu besetzt wurde. Dieser 2. Vorsitzende ist aber jetzt im August 2011 bereits wieder zurückgetreten. Neuer wurde noch nicht bestellt. Under der ursprüngliche 2. Vorsitzende steht noch im Vereinsregister.

Frage mich jetzt, ob ich nicht einfach das Ausscheiden des noch eingetragenen beantrage. Oder gibt es da haftungstechnische Gründe, warum der neugewählte und schon wieder ausgeschiedene wenigstens für eine "juristische Sekunde" im VR stehen muss?

Ist die Eintragung im VR eigentlich rechtsbekundend oder rechtsbegründend?

Irgendwie habe ich nicht die passende Literatur für VR hier stehen, so dass ich gerade einfach nicht weiter komme...

Vielen Dank schonmal fürs mitdenken!
Anke
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Lena
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#2

23.11.2011, 18:35

Die Vereinsgründung und Satzungsänderungen sind konstiutiv.
Alle anderen Eintragungen - so auch die der Vorstände - lediglich deklaratorisch. Daher würde ich nur noch den Ist-Stand anmelden.
Aber ich würde vorher prüfen ob es überhaupt geht, dass nur der alte Vorstand gelöscht wird, ohne einen neuen eintragen zu lassen. Denke das sollte sich aber auch aus der Satzung ergeben.

Wenn man viel mit Vereinsrecht zu tun hat ist natürlich ein Kommentar sehr hilfreich. Ansonsten würd ich mal googlen nach "Vereinsregister Eintragungen" oder so - da kommen viele hilfreiche PDFs ....
Liebe Grüße
Lena

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Terry
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#3

24.11.2011, 19:09

Der 2. Vorsitzende hat während seiner Amtszeit (wahrscheinlich) Erklärungen für den Verein abgegeben. Sofern in der Zukunft einmal rückwirkend nachgewiesen werden müßte, dass er dazu berechtigt war, wäre das ohne Eintragung schwierig. Ich würde ihn anmelden und auch gleichzeitig wieder sein Ausscheiden aus dem Vorstand.
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