GbR=Eigentümerin: Miteigentümer verkauft Grundstücksanteil

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
Antworten
ultuna

#1

27.12.2010, 14:43

Hallo zusammen,

zurzeit herrscht ja noch ziemliche Rechtsunsicherheit bzgl. Rechtserwerb durch GbR. :twisted:

Ich habe jetzt den Fall, dass GbR bereits Eigentümerin ist und ein Miteigentümer seinen Anteil an den anderen Miteigentümer veräußern will (keine weiteren Eigentümer vorhanden). Ist das zurzeit problemlos möglich oder müssen auch hier die strengen Identifikationsmerkmale (Name, Sitz, Gründung, Erklärung, dass Gesellschafter an weiteren GbR's nicht beteiligt sind etc.) berücksichtigt werden? Habt Ihr da Erfahrungen, insbesondere in NRW?

Wäre für jeden (schnellen) Tipp dankbar!! :mrgreen:

LG Ultuna
Tine575
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 19.07.2010, 20:47
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

27.12.2010, 17:42

Ist "nur" die GbR im Grundbuch eingetragen oder ihre Gesellschafter - in GbR -?
ultuna

#4

28.12.2010, 08:54

Eigentümerin ist:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bstehend aus den Gesellschaftern
a) x
b) y
Katzenfisch
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 460
Registriert: 12.03.2009, 18:57
Wohnort: ja auch

#5

01.01.2011, 09:08

OK, dann will ich mal.

1) Privatschriftlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern dahingehend, dass Gesellschafter A seinen Anteil an der Gesellschaft auf Gesellschafter B gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von *** € überträgt und mit sofortiger Wirkung bzw. mit Wirkung zum ** aus der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausscheidet. GGf. den Hinweis, dass dieser Betrag bereits gezahlt ist.
Notarielle Unterschriftsbeglaubigung ist nur dann erforderlich, wenn der Rechtspfleger diesen "Vertrag" im Original sehen will.

2) Die GbR sowie der verbleibende Gesellschafter und der ausgeschiedene Gesellschafter stellen durch Urkunde (Entwurf und Beglaubigung) fest, dass Gesellschafter A aus der GbR ausgeschieden und somit der Grundbuch unrichtig geworden ist. Alle (GbR und A und B) bewilligen und beantragen, die Eigentumsänderung im Wege der Grundbuchberichtigung in das Grundbuch einzutragen.

3) Finanzamt benachrichtigen, U-Bescheinigung ist aber zur Grundbuchberichtigung nicht erforderlich.

4) Durch Bewilligung und Antrag auf Grundbuchberichtigung wird B als Alleineigentümer in das Grundbuch eingetragen.
ultuna

#6

11.01.2011, 17:12

Danke Katzenfisch für Deine ausführliche Antwort. Hatte gar nicht mehr damit gerechnet.
Inzwischen habe ich von anderer Seite den gleichen Vorschlag bekommen. Hatte UR so vorbereitet und dann wurde Termin kurz vor Unterzeichnung abgesagt.... :twisted:

Nochmals lieben Dank für Eure Mithilfe.
Antworten