Vornahme Eintragung ins Handelsregister

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Carmenzita
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#1

28.12.2010, 12:12

Hallo an Alle,

ich habe eigentlich eine einfache Frage:

Wie nehme ich Eintragungen ins Handelsregister vor? z. B: Wir sind eine GmbH, bestellen einen Prokuristen und wollen dies nun ins HR eintragen lassen. Ich meine, ich beauftrage ja zunächst einen Notar mit der Angelegenheit, aber wie sieht so ein Schreiben aus, was muss ich beifügen? Gibt es Vorlagen? Viell. hat ja einer eine solche Vorlage... dann wäre es nett wenn ihr mir diese bereitstellen könnten.

Bitte habt Nachsicht, ich hab so etwas noch nicht gemacht!
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#2

28.12.2010, 13:07

Du arbeitest offenbar nicht bei einem Notar - Rechtsberatung ist hier aber nicht zulässig.
Wie Du richtig schreibst
Carmenzita hat geschrieben:Ich meine, ich beauftrage ja zunächst einen Notar mit der Angelegenheit,
Kleiner Tipp: Nutze zB die Suchfunktion dieses Forums.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=7517


Vielleicht schaust Du auch mal in die Unterlagen aus Deiner Ausbildung. Da solltest Du eigentlich auch etwas zum Thema finden.
elfin0815
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#3

30.12.2010, 12:39

Der Geschäftsführer meldet die Bestellung des Prokuristen beim Handelsregister an. Der Text ist ganz einfach:

DEm und dem wird Einzel-/ Gesamtpokura erteilt. Überleg Dir, ob der Prokurist über die normalen Geschäfte hinaus noch tätig sein darf.

Einen guten Rutsch.
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Carmenzita
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#4

30.12.2010, 12:48

Also ich weiß, dass HR-Anmeldungen beim zuständigen Gericht nur über das EGVP zulässig sind und dann braucht man ja noch extra für den Notar einen Zugang..soweit ich das verstanden habe! ALSO muss ich ja so oder so nen Notar beauftragen, ich kann zwar schon schreiben was er dann beglaubigen soll, aber verschicken muss er das ja sowieso über EGVP!

Richtig?
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#5

30.12.2010, 17:42

Du musst dem Notar genau mitteilen, was bei welcher Firma gemacht werden soll und dann wird er alles nötige entwerfen/veranlassen.

Die Urkunden werden dann vom Notar über das EGVP an das Handelsregister übersandt.
elfin0815
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#6

03.01.2011, 13:54

Kannst aber auch den Text selber entwerfen und lediglich die Unterschrift des Geschäftsführers beglaubigen lassen und den Notar mit der Weiterleitung beauftragen .... :frauenpower
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Carmenzita
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#7

03.01.2011, 16:35

Danke für alle Antworten!
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