Bei Neugründung UG fehlt die Klammer bei "haftungsbeschränkt

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mrsbloom
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#1

30.11.2010, 11:48

So ein Mist! Habe bei der Firmenbezeichnung das "haftungsbeschränkt" nicht in Klammern gesetzt.

Bekomme nun Zwischenverfügung, dass die Anmeldung sowie das Musterprotokoll geändert werden muss.
Wie hat das jetzt auszusehen? Habe (Gott sei Dank) nicht so viele HR-Sachen, daher weiß ich gar nicht,
wie das gehandhabt wird. Es muss ja wohl kaum alles neu beurkundet werden, oder? Kann ja wohl nicht
sein....

Wie macht ihr das? Hilfe!!!
Gruß Tina

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Martin Filzek
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#2

30.11.2010, 15:53

M. E. kann - da die gesetzliche Bezeichnung mit den Klammern eindeutig vorgegeben ist und hier nur vergessen wurde dazuzuschreiben -von einem offensichtl. Schreibfehler ausgegangen werden, der durch Nachtragsvermerk gem. § 44 a Abs. 2 S. 1 BeurkG berichtigt werden kann (siehe z. B. Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, 2. Aufl. 2010, Rn. 576 ff. u. andere Hinweise zu § 44 a II 1 BeurkG, z. B. Weingärtner/Ehrlich, DONot-Komm., 10. Aufl. 2007, Rn. 427 ff. oder allgemeine Teile von Formular- und Notar-Handbüchern).
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#3

30.11.2010, 16:30

So würde ich das auch sehen.
Ggf. vielleicht vorher Rücksprache mit HR.
Ist aber auch blöd mit den UGs... wir haben auch sehr wenig HR-Sachen, aber dafür muss man sich dann immer wieder aufs Neue mit dem schönen elektronischen Rechtsverkehr befassen :roll:
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mrsbloom
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#4

30.11.2010, 17:35

Das wäre natürlich ne schöne Lösung. Werde morgen mal den Rechtspfleger anrufen!
Danke für eure Antworten.
Gruß Tina

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