Liquidation GmbH - Versicherung des Liquidators

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AnjaZ
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#1

22.11.2010, 10:25

Ich habe hier eine Anmeldung zum Handelsregister vorliegen - selbst vorbereitet vom MA:

Reicht folgende Versicherung des Liquidators (bisher auch GF und Alleingesellschafter) in der Anmeldung aus bzw. ist diese überhaupt notwendig, da er bereits einmal eine Versicherung abgegeben hat?

Der Liquidator gib gegenüber dem Registergericht die folgende Versicherung ab:
Ich, ...., versichere, daß keine Umstände vorliegen, aufgrund deren ich nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes als Liquidator ausgeschlossen wäre. Ich wurde niemals wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283d des Strafgesetzbuches verurteilt. Mir ist weder durch gerichtliches Urtei lnoch durch vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung meines Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges untersagt. Vom beglaubigenden Notar wurde ich über meine unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Registergericht belehrt.

m.E. reicht es nicht aus, oder?
Gruß Anja
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Manfred Fisch
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#2

22.11.2010, 12:32

Siehe BGH II ZB 5/10.

Leitsatz:
Es reicht aus, wenn Geschäftsführer einer GmbH in
der Anmeldung zum Handelsregister in allgemeiner
Form versichern, dass sie noch nie wegen einer Straftat
verurteilt worden sind. Es ist nicht erforderlich, die
im GmbH-Gesetz einzeln genannten Straftatbestände
auch einzeln in der Versicherung aufzuführen. Jene
Tatbestände sind von einer solchen allgemeinen Formulierung
mit umfasst.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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#3

22.11.2010, 15:57

Das ist ja interessant. Vielen Dank für die Info.

Ich denke, es wird nicht einheitlich gehandhabt. Nach einer Auskunft einer Rechtspflegerin ist die obige Versicherung eine "alte" Versicherung und reicht nicht aus.

Ich werde den MA rein vorsorglich bitten, seine Versicherung zu überarbeiten
Gruß Anja
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