Hallo ans Forum,
heute habe ich eine etwas exotische Frage:
Wenn ein Mandant zeitlich befristet Rente wegen Erwerbsminderung bezieht - kann er dann Aufwendungen für seine Altersvorsorge geltend machen?
Grundsätzlich muss das möglich sein, da die Rente ja Einkommensersatzfunktion hat und vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird.
Die Frage ist aber, in welcher Höhe? 24% oder 4%?
Vielleicht weiß ja jemand im Forum Rat oder kennt jemanden, der das wissen könnte...
Herzlichen Dank schon mal vorab
Schachterlteufel
Altersvorsorge bei Rentenbezug wegen Erwerbsminderung
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Deshalb
http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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