Aufhebung Pfüb Ki-Unterhalt, da Kind in Pflege
Verfasst: 12.10.2017, 08:42
Guten Morgen,
wir vertreten einen Mandanten, dessen Konto vor ein paar Jahren aufgrund rückständigen und laufenden Ki-Unterhalt gepfändet wurde. Dieser Pfüb greift leider auch heute noch. (Der Rückstand ist beglichen.)
Aktuell ist es so, dass das Kind nun wohl schon länger bei der Oma lebt. Diese hat jetzt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege gestellt, was wohl eine Möglichkeit ist, dass wir endlich das Konto unseres Mandanten wieder frei bekommen.
Mein Chef meinte nun, dass ich bzgl. einer Vollstreckungsgegenklage recherchieren soll. Da ich aber absolut planlos bin, habe ich schon an anderer Stelle nachgefragt und dort wurde gesagt, dass man eher einen Antrag über das Familiengericht stellen soll. Eine weitere liebe Helferin gibt zu bedenken, dass Pflegegeld nichts mit Unterhalt zu tun hat, was für mich heißt, dass unser Mandant dann ja doppelt zahlen würde: per Pfüb Unterhalt an die Mutter, die das Kind nicht mehr hat und Pflegegeld an die Oma bzw. das LRA. Im Schreiben des LRA steht allerdings, "Stellen Sie bitte eventuelle Unterhaltszahlungen an Dritte ein."
Und jetzt weiß ich erst recht nicht mehr weiter. Hättet ihr noch Ideen/ Denkanstöße für mich?
wir vertreten einen Mandanten, dessen Konto vor ein paar Jahren aufgrund rückständigen und laufenden Ki-Unterhalt gepfändet wurde. Dieser Pfüb greift leider auch heute noch. (Der Rückstand ist beglichen.)
Aktuell ist es so, dass das Kind nun wohl schon länger bei der Oma lebt. Diese hat jetzt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege gestellt, was wohl eine Möglichkeit ist, dass wir endlich das Konto unseres Mandanten wieder frei bekommen.
Mein Chef meinte nun, dass ich bzgl. einer Vollstreckungsgegenklage recherchieren soll. Da ich aber absolut planlos bin, habe ich schon an anderer Stelle nachgefragt und dort wurde gesagt, dass man eher einen Antrag über das Familiengericht stellen soll. Eine weitere liebe Helferin gibt zu bedenken, dass Pflegegeld nichts mit Unterhalt zu tun hat, was für mich heißt, dass unser Mandant dann ja doppelt zahlen würde: per Pfüb Unterhalt an die Mutter, die das Kind nicht mehr hat und Pflegegeld an die Oma bzw. das LRA. Im Schreiben des LRA steht allerdings, "Stellen Sie bitte eventuelle Unterhaltszahlungen an Dritte ein."
Und jetzt weiß ich erst recht nicht mehr weiter. Hättet ihr noch Ideen/ Denkanstöße für mich?