Kann RA im Scheidungsverfahren Notartermin abrechnen?
Verfasst: 07.06.2016, 16:11
Hallo zusammen,
ich bin etwas ratlos: Wir vertreten den Antragsteller im Scheidungsverfahren mit Zugewinnausgleich. 1 Termin hat stattgefunden. Hier wurde hauptsächlich über den Zugewinn diskutiert und am Ende wurde man sich über die Ausgleichssumme einig. ZUSÄTZLICH wurde vereinbart, dass unser Mandant 8.000 EUR an die Gegenseite zahlt und er im Gegenzug das Grundstück (was je zur Hälfte derzeit im GB steht) überschrieben bekommt. Die Richterin hat auch Protokoll aufgenommen bis wann beide Beträge an die Gegenseite zu zahlen sind. Momentan "ruht" das Verfahren.
Nun haben sich die Parteien einen Notar gesucht und nächste Woche ist Beurkundungstermin hins. dem Kaufvertrag. Mein RA meint jetzt er kann am Notartermin teilnehmen und dann - Fahrtkosten und - Abwesenheitsgeld abrechnen.
Ist das wirklich richtig? Muss er denn überhaupt daran teilnehmen? Wir haben nämlich VKH und ich habe Bedenken, dass bei der Abrechnung das Gericht einen Strich durch seine Rechnung gemacht...Ich bin nämlich der Meinung, dass es nicht notwendig ist, dass er auch als RA den Termin wahrnimmt. Aber ich bin ja auch nur eine Angestellte
schon mal
Liebe Grüße
Sandra
ich bin etwas ratlos: Wir vertreten den Antragsteller im Scheidungsverfahren mit Zugewinnausgleich. 1 Termin hat stattgefunden. Hier wurde hauptsächlich über den Zugewinn diskutiert und am Ende wurde man sich über die Ausgleichssumme einig. ZUSÄTZLICH wurde vereinbart, dass unser Mandant 8.000 EUR an die Gegenseite zahlt und er im Gegenzug das Grundstück (was je zur Hälfte derzeit im GB steht) überschrieben bekommt. Die Richterin hat auch Protokoll aufgenommen bis wann beide Beträge an die Gegenseite zu zahlen sind. Momentan "ruht" das Verfahren.
Nun haben sich die Parteien einen Notar gesucht und nächste Woche ist Beurkundungstermin hins. dem Kaufvertrag. Mein RA meint jetzt er kann am Notartermin teilnehmen und dann - Fahrtkosten und - Abwesenheitsgeld abrechnen.
Ist das wirklich richtig? Muss er denn überhaupt daran teilnehmen? Wir haben nämlich VKH und ich habe Bedenken, dass bei der Abrechnung das Gericht einen Strich durch seine Rechnung gemacht...Ich bin nämlich der Meinung, dass es nicht notwendig ist, dass er auch als RA den Termin wahrnimmt. Aber ich bin ja auch nur eine Angestellte
schon mal
Liebe Grüße
Sandra