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Antrag Kindesunterhalt (bei Zahlung ggü. JA)

Verfasst: 30.10.2014, 10:29
von arcangel71
Vlt. kann hier kurz jemand helfen.

Kindesvater zahlt Unterhalt ggü. Jugendamt bis zum Selbstbehalt. Kindesmutter erhält Unterhaltsvorschuss.

Kindesvater soll nun auf Zahlung des Mindestunterhalts in Anspruch genommen werden, da er mehr verdienen könnte.

Wie beantragt man dies ? Für die Vergangenheit wird man nur den Mindestunterhalt abzgl. der Zahlungen an das JA fordern können.

Wie sieht der Antrag für die Zukunft aus ?

Re: Antrag Kindesunterhalt (bei Zahlung ggü. JA)

Verfasst: 30.10.2014, 10:35
von Pepples
Da wird der volle Unterhalt eingeklagt. Das JA wird dann von Zeit zu Zeit kommen und den Titel haben wollen, um die entsprechenden Teile umschreiben zu lassen.

Re: Antrag Kindesunterhalt (bei Zahlung ggü. JA)

Verfasst: 30.10.2014, 11:24
von likema31
Ja, voller Unterhalt muss eingeklagt werden.

Re: Antrag Kindesunterhalt (bei Zahlung ggü. JA)

Verfasst: 30.10.2014, 12:34
von arcangel71
Danke !

Aber gibt es dann nicht irgendwann Probleme, wenn bis zu einem Beschluss, der Kindesvater weiter an das Jugendamt gezahlt hat ?

Re: Antrag Kindesunterhalt (bei Zahlung ggü. JA)

Verfasst: 30.10.2014, 12:44
von Pepples
Du kannst aber für die Zukunft ja noch nichts weiteres bestimmen. Wir machen es so, dass kurz vor dem Verhandlungstermin aktuelle Zahlungsanträge gestellt werden bezüglich der weiteren Überleitungsbeträge.

Re: Antrag Kindesunterhalt (bei Zahlung ggü. JA)

Verfasst: 29.01.2015, 14:44
von arcangel71
Danke !

Bei den Rückständen ziehe ich allerdings die vom Unterhaltspflichtigen geleisteten Zahlungen an das Jugendamt ab ?!

Fordere ich NUR die Rückstände seit UNSERER Inverzugsetzung des Kindesvaters oder muss ich beim JA anfragen, seit wann sich der Kindesvater in Verzug befindet ?

Zicken die Gerichte schon mal mit der VKH beim Mindestunterhalt rum ?!