familiengerichtliche Genehmigung - Antrag

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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likema31
Kennt alle Akten auswendig
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#1

28.11.2013, 10:40

Sachverhalt:

Mandant ist Eigentümer eines Grundstücks. Im Grundbuch eingetragen sind 2 Reallasten zugunsten seiner beiden minderjährigen Kinder zur Absicherung von Kindesunterhaltsansprüchen. Das Grundstück soll nun zu einem Kaufpreis X verkauft werden. Darüber hinaus soll durch den Erwerber ein weiterer Betrag Y zugunsten der Kinder bei einer Bank o.ä. angelegt werden, um deren Unterhaltsansprüche zu sichern. Im Gegenzug sollen die Reallasten gelöscht werden.

Der Notar, der den Kaufvertragsentwurf erstellt hat, meint, dass zur Löschung der Reallasten eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist.

Hierzu nun meine Fragen:

- wie sieht denn ein solcher Antrag bei Gericht aus? Ich nehme an, dass geht relativ problemlos und ich muss nur den Sachverhalt darstellen?
- Reicht es aus, wenn der Eigentümer, also der Vater den Antrag stellt, obwohl gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter besteht? Ich denke, ja, denn die Mutter könnte der Löschung ohnehin nicht zustimmen. Sie hat keinerlei Rechte an dem Grundstück.
- zuständig ist das Gericht am Aufenthaltsort der Kinder nach § 152 Abs. 2 FamFG?

Abweichende Meinungen?
Jupp03/11

#2

28.11.2013, 13:20

Ist der eigentliche "Wert" der Reallasten feststellbar, sind die Reallasten also befristet? In aller Regel kümmert sich der Notar selbst um die Genehmigung. In diesem Fall sollte erst beurkundet werden, wenn die Genehmigung mit erfüllbaren Auflagen in Aussicht gestellt wurde. Für die Anlage des Geldes ist auch nicht der Erwerber zuständig.
JensW
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#3

11.12.2014, 15:32

Ich könnte mir vorstellen, dass hier ein Ergänzungspfleger erforderlich ist da der Vater hier einmal in der Rolle des Verkäufers auftritt und einmal im Prinzip als Mitinhaber der elterlichen Sorge. Die Mutter kann ja auch mitunterschreiben und als weitere Mitinhaberin der elterlichen Sorge die Löschung bewilligen gegen Zahlung bestimmter Geldbeträge...
Ich denke, hier ist eine Vorabsprache mit dem Familiengericht unumgänglich :!:
Jupp03/11

#4

11.12.2014, 15:45

JensW hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, dass hier ein Ergänzungspfleger erforderlich ist da der Vater hier einmal in der Rolle des Verkäufers auftritt und einmal im Prinzip als Mitinhaber der elterlichen Sorge. Die Mutter kann ja auch mitunterschreiben und als weitere Mitinhaberin der elterlichen Sorge die Löschung bewilligen gegen Zahlung bestimmter Geldbeträge...
Ich denke, hier ist eine Vorabsprache mit dem Familiengericht unumgänglich :!:
Wenn du Langeweile hast, komm nach Westfalen und wasch mein Auto, hat es nötig.
JensW
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#5

11.12.2014, 16:31

Wie bitte schön soll ich das verstehen? :-?
Falls es darum geht, dass ich mich recht aktiv am Forenleben beteilige, tut es mir leid. Ich kanns auch gerne lassen
Jupp03/11

#6

11.12.2014, 16:34

JensW hat geschrieben:Wie bitte schön soll ich das verstehen? :-?
Falls es darum geht, dass ich mich recht aktiv am Forenleben beteilige, tut es mir leid. Ich kanns auch gerne lassen
Dagegen ist nichts einzuwenden, sogar zu begrüßen, wenn nur die alten Beiträge nicht immer wieder hochgeholt würden. Dieser Hinweis wurde dir nicht nur einmal bereits gegeben.
JensW
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#7

11.12.2014, 17:08

Ok. Akzeptiert. Dann entschuldige bitte.
Dann möchte ich einen kleinen Verbesserungsvorschlag äußern: Dass Threads, die älter z. B. als ein Jahr sind, zum Posten gesperrt werden, damit man gar nicht erst auf den Gedanken kommt, wenn das nicht gewünscht wird... Das soll jetzt nicht böse klingen aber dann sollten diese Threads nur noch zum Lesen da sein.
sansibar
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#8

11.12.2014, 17:36

Naja, das widerspricht aber dem häufig vorkommenden Bedürfnis, sich an einen solchen thread mit einer Art Anschlussfrage ranzuhängen. Vielleicht gewöhnst du dich auch einfach daran, auf die Daten zu achten.
Grüße - sansibar
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#9

11.12.2014, 17:54

Genau so ist es Sansibar ;)

Und deshalb werden die älteren Themen auch nicht geschlossen JensW. Ich finde es schön, daß du dich hier aktiv beteiligen möchtest, aber bitte nicht die alten Sachen ausgraben und dann nur so was schreiben wie "Machen wir auch so ....", das bringt keinem was. Es spricht durchaus nichts dagegen, auf ein altes Thema zu antworten, wenn es sonst keiner gemacht hat, denn es könnte sein, daß genau diesen Fall mal einer braucht und dann Hilfe findet ;)

Bitte also demnächst einfach mal gucken, von wann der letzte Beitrag ist ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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