Falsches Wohnungseigentum

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Maria56
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#1

14.08.2023, 10:27

Hallo liebe Fories,

wir haben im Büro folgendes Problem:

Vor einigen Jahren wurde eine Teilungserklärung gefertigt. Die Wohnungeigentümer und Garagen wurden im Grundbuch eingetragen.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Wohnungseigentümer lt der damaligen Auflassung falsch zugeordnet und eingetragen wurden. Es handelt sich um 2 Wohnungseigentümer. Bei einem Wohnungseigentum ist noch eine Grundschuld eingetragen. Diese Eigentümer haben dass Wohnungseigentum bereits vor einiger Zeit an ihre Kinder übertragen. Dabei wurden auch Rechte in Abt. II für die Eltern eingetragen. Hinsichtlich des anderen Wohnungeigentums sind noch die Erstbesitzer eingetragen (ohne Belastungen).

Jetzt soll das natürlich richtig gestellt werden.

Wie kann man das am besten machen. Chef meint es müssen Übertragungsverträge gefertigt werden (Was ist da mit der Grunderwerbsteuer?) Kann man nicht die TE hinsichtlich der Bezifferung ändern?

Fällt jmd. dazu etwas ein oder hatte so einen Fall schon einmal???

LG Maria56
Feldhamster
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#2

14.08.2023, 18:30

Vielleicht ist auch eine Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB möglich, wenn sich alle Berechtigten und Betroffenen einig sind? Ist nur eine Idee....
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