Guten Tag,
in Abt. II steht ein Altenteil für ein verstorbenes Ehepaar eingetragen, für dessen Löschung eine Löschungsbewilligung der Erben erforderlich ist. Die einzige testamentarische Erbin verweigert die Erteilung einer Löschungsbewilligung, da sie sich mit der ganzen restlichen Sippe erzürnt hat.
Muss man / Kann man sie jetzt auf Löschung verklagen?
Danke
Verweigerung einer Löschungsbewilligung
- z0rr0
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Wie #2.
Darüber hinaus muss der Erbe notfalls auf Erklärung der Bewilligung verklagt werden.
Darüber hinaus muss der Erbe notfalls auf Erklärung der Bewilligung verklagt werden.
...das haben wir schon immer so gemacht.
Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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