Entlassung Treuhandauftrag
Verfasst: 22.02.2018, 14:27
Hallo, mir ist aufgefallen, dass bei der Einholung von Löschungsunterlagen immer mehr Gläubigerbanken in ihre Treuhandaufträge hereinschreiben: Nach der Erfüllung unserer Auflagen erfolgt keine gesonderte Entlassung aus diesem Treuhandauftrag.
Wenn man dann gleichwohl eine Entlassung anfordert, bekommt man keine Antwort und muss ewig hinterher. Es würde mich Interessen, wie ihr mit solchen Treuhandaufträgen umgeht. Lehnt ihr diese von vorneherein ab oder reicht dann auch die Bestätigung der finanzierenden Bank, dass sie auf die benannten Konten gezahlt hat?
Ich bin mir da etwas unschlüssig. Eigentlich will ich immer eine Entlassung in der Akte haben.
Wenn man dann gleichwohl eine Entlassung anfordert, bekommt man keine Antwort und muss ewig hinterher. Es würde mich Interessen, wie ihr mit solchen Treuhandaufträgen umgeht. Lehnt ihr diese von vorneherein ab oder reicht dann auch die Bestätigung der finanzierenden Bank, dass sie auf die benannten Konten gezahlt hat?
Ich bin mir da etwas unschlüssig. Eigentlich will ich immer eine Entlassung in der Akte haben.