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Grundbuchberichtigung Hof i.S.d. HöfeO

Verfasst: 12.10.2017, 17:02
von noto-fee
Hallo zusammen,

unsere Mandantin ist aufgrund eines notariellen Erbvertrages Erbin eines Hofes i.S.d. HöfeO geworden. Der Erbvertrag wurde vom Nachlassgericht bereits eröffnet und ihr liegt eine beglaubigte Abschrift des Eröffnungsprotokolls vor.

Nur soll das Grundbuch, in dem der Hof i.S.d. HöfeO eingetragen ist, berichtigt werden, dahingehend, dass unsere Mandantin Eigentümerin ist. Wirtschaftsfähig ist die Mandantin.

Die Mandantin hatte nun schriftlich unter Verweisung auf die Nachlassakte die Grundbuchberichtigung beantragt. Das Gericht verlangt von ihr nun aber die Vorlage eines Hoffolgezeugnisses.

Kennt jemand die entsprechende Vorschrift aus der sich ergibt, dass ein Hoffolgezeugnis vorgelegt werden muss? Bei "einfachen" Grundstücken benötigt man ja auch keinen Erbschein, wenn eine notarielle Verfügung von Todes wegen mit Eröffnungsprotokoll vorhanden ist.

Liebe Grüße,
noto-fee

Re: Grundbuchberichtigung Hof i.S.d. HöfeO

Verfasst: 13.10.2017, 08:03
von NoFaWi
Lies mal § 18 HöfeO