Mehrere Eigentümergrundschulden bestellen in einer Urkunde?
Verfasst: 06.06.2017, 20:34
Hallo
Nach Feierabend geht mir heute noch was im Kopf rum und irgendwas fühlt sich falsch an. Darum Frage an Euch zu folgendem Sachverhalt:
Ein Kunde möchte mehrere Eigentümergrundschulden bestellen (lastend alle auf demselben Objekt), sagen wir 5 Grundschulden in Höhe von jeweils 50.000 EUR, mit jeweils Zwangsvollstreckungsunterwerfungen dinglich gem. § 800 ZPO, alle im gleichen Rang und jeweils mit Verzicht auf Löschungsanspruch.
Ich habe mir nun überlegt, das alles in einer Notarurkunde zu verarzten (nicht in 5 gesonderten Grundschuldbestellungsurkunden). Sinngemäß vielleicht so:
Eigentümer bestellt fünf Eigentümergrundschulden und zwar:
a) Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR
b) Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR
c) Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR
d) Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR
e) Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR;
eine jede der fünf Grundschulden mit ... % Zinsen seit ...
Für alle fünf Eigentümergrundschulden gelten die nachfolgenden Erklärungen des Eigentümers:
- ZV-Unterwerfung eines jeden Eigentümers dinglich
- Verzicht auf Löschungsanspruch
mit den entsprechenden GB-Eintragungsanträgen.
Vollstreckbare Ausfertigungen werden erst erstellt nach Abtretung, dann könnte der Anspruch konkret bezeichnet werden mit z. B. "Vorstehende Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt der Zessionarin wegen des Grundschuldbetrags der im Grundbuch von ... Blatt ... in Abt. III unter Nr. .... eingetragenen Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR nebst den Zinsen seit ..."
Spricht grundsätzlich irgendetwas dagegen, das in nur einer Urkunde zu machen?
Vielen Dank für`s Mitdenken!
Katty
Nach Feierabend geht mir heute noch was im Kopf rum und irgendwas fühlt sich falsch an. Darum Frage an Euch zu folgendem Sachverhalt:
Ein Kunde möchte mehrere Eigentümergrundschulden bestellen (lastend alle auf demselben Objekt), sagen wir 5 Grundschulden in Höhe von jeweils 50.000 EUR, mit jeweils Zwangsvollstreckungsunterwerfungen dinglich gem. § 800 ZPO, alle im gleichen Rang und jeweils mit Verzicht auf Löschungsanspruch.
Ich habe mir nun überlegt, das alles in einer Notarurkunde zu verarzten (nicht in 5 gesonderten Grundschuldbestellungsurkunden). Sinngemäß vielleicht so:
Eigentümer bestellt fünf Eigentümergrundschulden und zwar:
a) Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR
b) Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR
c) Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR
d) Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR
e) Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR;
eine jede der fünf Grundschulden mit ... % Zinsen seit ...
Für alle fünf Eigentümergrundschulden gelten die nachfolgenden Erklärungen des Eigentümers:
- ZV-Unterwerfung eines jeden Eigentümers dinglich
- Verzicht auf Löschungsanspruch
mit den entsprechenden GB-Eintragungsanträgen.
Vollstreckbare Ausfertigungen werden erst erstellt nach Abtretung, dann könnte der Anspruch konkret bezeichnet werden mit z. B. "Vorstehende Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt der Zessionarin wegen des Grundschuldbetrags der im Grundbuch von ... Blatt ... in Abt. III unter Nr. .... eingetragenen Grundschuld in Höhe von 50.000,-- EUR nebst den Zinsen seit ..."
Spricht grundsätzlich irgendetwas dagegen, das in nur einer Urkunde zu machen?
Vielen Dank für`s Mitdenken!
Katty