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Aufhebung Nießbrauch

Verfasst: 17.05.2017, 15:01
von Nessa35
Hallo,

ich bräuchte mal eure Hilfe. Und zwar geht es um Wohnungseigentum. Für die Mutter des Eigentümers ist ein Nießbrauchsrecht eingetragen. Der Sohn möchte der Mutter nun dieses Neißbrauchsrecht "abkaufen" gegen eine Zahlung von 25.000,00 €, da er die Wohnung verkaufen möchte.

Wie mache ich das? Ich stehe gerade wie der Ochs vorm Berge. Meine Bücher geben auch nichts her... :(

Re: Aufhebung Nießbrauch

Verfasst: 17.05.2017, 17:35
von NoFaWi
Na, wenn der Sohn verkaufen will, soll dies sicher lastenfrei geschehen. Also kann die Mutter LöBew. erteilen, sobald KV geschlossen ist. Treuhandauftrag für den Notar: nur verwenden, wenn Ablösebetrag von 25.000,00 € gezahlt.

Du verrennst Dich. Bei einer Bank hättest Du Dir keine Gedanken gemacht, wie es abwickeln kannst/musst, oder?

Re: Aufhebung Nießbrauch

Verfasst: 17.05.2017, 20:19
von Nessa35
Super. Danke für deine Hilfe. Da hatte ich einfach ein Brett vorm Kopf.